Verlängerung Bauantrag Errichtung eines Bullenmaststralles Flnr. 578 Gemarkung Ketteldorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 21.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 18. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 21.09.2022 ö 2.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zum Bauantrag Errichtung eines Bullenmaststalls auf Flurnummer 578 Gemarkung Ketteldorf aus dem Jahre 2016 wurde die bauaufsichtliche Genehmigung durch das Landratsamt erstmals mit dem Schreiben vom 12.09.2016 erteilt und ab 15.09.2020 um zwei Jahre verlängert. Nun hat Herr Geißelbrecht erneut eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragt.
Damit eine bauaufsichtliche Genehmigung Gültigkeit behält, muss innerhalb einer Frist von 4 Jahren mit dem Bauvorhaben begonnen werden oder die Bauausführung nicht vier Jahre unterbrochen worden sein. 
Diese Frist kann jeweils bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn dies vor Ablauf der oben genannten Frist beantragt wird. 
Der Antrag auf Fristverlängerung ging mit Schreiben vom 25.08.2022 bei der Stadt Heilsbronn fristgerecht ein. Dieser wurde bereits vorab mit Email vom 05.09.2022 an das Landratsamt Ansbach weitergeleitet um die Frist zu wahren, da während dieser Zeit kein Bau- Umwelt- und Klimaausschuss stattfand.
Das gemeindliche Einvernehmen zur Fristverlängerung der erteilten Baugenehmigung ist zu erteilen.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Fristverlängerung des Bauantrags Errichtung eines Bullenmaststalles auf Flurnummer 578, Gemarkung Ketteldorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.11.2022 15:52 Uhr