Antrag nach Art. 73 BayBO Neubau Wetterradarturm Petersaurach FlNr. 963 Gemarkung Petersaurach


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 21.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 18. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 21.09.2022 ö 2.9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) plant den Neubau eines Wetterradars in Petersaurach (10.7213427°O, 49.3066522°N; https://v.bayern.de/qK6Qv ). Das geplante Wetterradar hat eine Höhe von 44.80 m und Grundrissabmessungen von 8x8 m.
Die Stadt Heilsbronn wird im Rahmen des Antragsverfahrens als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Dies hat den Grund, dass durch die Errichtung eines Wetterradars, an diesem Standort, die Windenergie im Stadtgebiet beeinträchtigt wird. Windenergieanlagen (WEA) sollten mindestens 5 km und idealer Weise 15 km von dem neuen Wetterradarstandort entfernt sein. Diese Entfernungen ergeben sich aus dem Punkt 7.12 (WEA und Wetterbeobachtung durch den Deutschen Wetterdienst (DWD)) der Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen (Windenergie-Erlass – BayWEE). Der 15 km Radius umfasst hierbei das gesamte Hoheitsgebiet der Stadt Heilsbronn.
Herr Dr. Fugmann gab als zuständiger Regionsbeauftragter zu verstehen, dass der 5 km Radius als absolutes Ausschlussgebiet gewertet wird. Hier werden in Zukunft keine Windenergieanlagen mehr möglich sein.  In dem Bereich zwischen 5 und 15 km wird in Zukunft der DWD als Träger öffentlicher Belange bei Bauvorhaben zu Windenergieanlagen zu beteiligen sein. Hierbei ist es zurzeit schwer einschätzbar, wie schwerwiegend die Belange des DWD gegen die Windenergieanlage wiegen und von der Bauaufsichtsbehörde eingestuft werden. Es steht jedoch fest, dass der DWD in diesem Bereich regelmäßig Einwände vorträgt. In der Vergangenheit gab es jedoch bereits Windenergieanlagen, welche in diesem Radius trotz der Einwände gebaut, genehmigt wurden oder durch Urteile Recht bekamen.
Wegen der Bedeutung der Anfrage für die städtische Entwicklung schlägt die Verwaltung vor, dass der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss die Beschlussfassung an den Stadtrat verweist.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss empfiehlt dem Stadtrat nachfolgenden Beschluss:
Die Stadt Heilsbronn kann sich den Neubau eines Wetterradars grundsätzlich vorstellen. Nach den heute vorliegenden Informationen kommt der Antrag des Deutschen Wetterdienstes allerdings für die Stadt Heilsbronn so nicht in Betracht. Gibt es jedoch für eventuelle Genehmigungen, z. B. für Windkraftanlagen, auf städtischen Gebiet keine Einschränkungen durch die Errichtung des beantragten Wetterradars, wird die Verwaltung beauftragt, den Antrag nochmals vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.11.2022 15:52 Uhr