Bauleitplanung Gemeinde Großhabersdorf, Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Bürgersonnenenergie Unterschlauersbach" sowie 22. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in diesem Bereich


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 21.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 18. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 21.09.2022 ö 3.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Gemeinderat der Gemeinde Großhabersdorf hat in seiner Sitzung am 30.06.2022 die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 41 „Bürgersolarpark Unterschlauersbach“ beschlossen.
Die Erweiterung erfolgt als Ausgleich für Feldlerchenbrutflächen Im Süd-Westen des Ortes Großhabersdorf auf einer Teilfläche des Grundstücks FlNr. 2060 (nach dem Flurbereinigungsverfahren) bzw. den Grundstücken FlNrn. 576 Tfl., 557 Tfl., 572 Tfl., 572/2 Tfl., 571 Tfl. Und 570 Tfl. (derzeitiger Grundbuchstand), Gemarkung Unterschlauersbach. Der genaue Umgriff des Geltungsbereiches ist aus dem Planblatt zur Aufstellung des Bebauungsplanes zu entnehmen (siehe Anlage).
Anlass der Planung ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Bauleitplanung nicht betroffen.
Aufgrund der gesetzten Frist zur Stellungnahme (bis 15.09.2022), welche noch vor der Ausschusssitzung liegt, hat die Verwaltung die Stellungnahme bereits abgegeben.
Zur zustimmenden Kenntnisnahme.

Datenstand vom 21.11.2022 15:52 Uhr