Kalkulation der Beiträge und Gebühren für die Wasserversorgung der Stadt Heilsbronn;
Beschluss über Kalkulationszeitraum und Gebührenfestsetzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
38. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 12.10.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 15.12.2021 beschlossen, die Beiträge und Gebühren für die Wasserversorgung der Stadt Heilsbronn vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband überprüfen zu lassen.
Nach Rücksprache der Verwaltung mit dem BKPV konnte auf eine Nachkalkulation der Beiträge verzichtet werden, da diese sich nach einer überschlägigen Berechnung im Rahmen halten. Die Gebühren wurden durch den BKPV ermittelt.
Aufgrund der massiven Unwägbarkeiten zum aktuellen Zeitpunkt hinsichtlich der Preisentwicklung bei Energie und Rohstoffen sollte jedoch der Kalkulationszeitraum verkürzt werden. Mit einem zweijährigen Kalkulationszeitraum errechnet sich ein durchschnittlicher Gebührenbedarf von
unverändert 1,90 €/ m³.
Der Wasserpreis kann trotz der vorgenommenen umfangreichen Investitionsmaßnahmen in die Sicherung der Wasserversorgung auf dem Niveau der Vorjahre gehalten werden. Kalkulationsgrundlagen sind dabei unter anderem folgende:
1.Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes
Durch den Rückgang des allgemeinen Zinsniveaus ist eine Absenkung des kalkulatorischen Zinssatzes von 2,5 % auf 1,7 % (analog der aktuellen Kalkulation für Abwasser) geboten.
2. Wassermengen
Die künftigen Wassermengen wurden pro Jahr auf 375.000 m³ festgelegt. Der Durchschnitt der abgerechneten Jahre 2017 bis 2021 beträgt rd. 377.000 m³. Für die kommenden Jahre wird jedoch aufgrund aktueller Energieeinsparungsaufrufen nicht mit einem Anstieg gerechnet.
Im Einzelnen errechnen sich die Gebührensätze pro Jahr im Kalkulationszeitraum für 2023 in Höhe von 1,88 m³ und für 2024 in Höhe von 1,92 €/m³.
Beschluss
Der Kalkulationszeitraum wird verkürzt um zwei Jahre und läuft vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2024. Die Gebühr für die Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Heilsbronn wird für diesen Kalkulationszeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 auf unverändert 1,90 €/ m³ festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.12.2022 10:29 Uhr