In der Sitzung des Stadtrates am 11.05.2022 wurde eingehend von der Verwaltung über die erforderlichen Voraussetzungen und Auswirkungen (incl. Kosten) einer Schulkindbetreuung in Bürglein informiert.
In dieser Sitzung wurden die erforderlichen Schritte festgelegt und grundsätzlich einer Einrichtung nach Durchführung einer Umfrage zugestimmt.
Am 07.09.2022 wurde von der Grundschule Bürglein die Umfrage zur Schulkindbetreuung Bürglein an die Eltern der 1. – 3. Klassen verteilt. Gleichzeitig wurde die Umfrage an die Eltern der Vorschulkinder des Schulsprengels Bürglein per Post versandt. Die Umfrage musste bis 30.09.2022 zurückgegeben werden.
Es wurden insgesamt 39 Umfragen abgegeben. Davon benötigen/wünschen 12 Kinder eine Mittagsbetreuung und 2 Kinder würden von ihrem ursprünglichen Betreuungsplatz in die Mittagsbetreuung Bürglein wechseln. Für 21 Kinder ist die Busbetreuung in der bisherigen Form ausreichend. 2 Kinder brauchen keine Schulkindbetreuung, 2 weitere Kinder besuchen den Hort und möchten diesen Platz auch behalten.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei einer Umfrage um eine „Stichtagsbetrachtung“ handelt. Auch ist das Umfrageergebnis und der sich daraus ergebende Betreuungsbedarf für die Eltern nicht bindend, da kein Vertrag unterschrieben wurde und sich die Bedarfszahlen auf Grund unterjähriger Kündigungen jederzeit verändern können.
Die Mindestgröße von Mittagsbetreuungsgruppen liegt bei zwölf Schulkindern. In begründeten Ausnahmefällen kann die Zahl für das Zustandekommen einer Gruppe mit Zustimmung der Genehmigungsbehörde geringfügig unterschritten werden. Als Anlage ist ergänzend die Schülerprognose für die Grundschule Bürglein beigefügt.
Ergeben sich während eines Schuljahres Veränderungen bei der Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler, die sich mindernd auf die Anzahl der förderfähigen Gruppen auswirken, ist die Regierung hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Sollte von einer dauerhaften Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl auszugehen sein, entscheidet die Regierung nach einer angemessenen Übergangsfrist über das weitere Vorgehen.
Bereits in der Vergangenheit wurde deutlich, dass der angemeldete Betreuungsbedarf nicht immer dem tatsächlichen Bedarf entspricht. So lagen nach der Anmeldewoche 2021 beispielsweise ausreichend Anmeldungen für zwei weitere provisorische Krippengruppen vor. Daraufhin wurde ein Krippen-Provisorium in der Fabrikstraße 1 geschaffen. Hier werden nun 6 Krippenkinder betreut.
Aufgrund der geringen Nachfrage und weil auch die Schülerprognose der Schulleitung weiter rückläufige Schülerzahlen erwartet, ist eine dauerhafte Erfüllung der Mindestkinderzahlen mehr als fraglich.
Seitens der Verwaltung kann aus diesem Grund die Einrichtung einer derartigen Betreuung an der Grundschule Bürglein nicht empfohlen werden.