Neuerlass Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Heilsbronn (SondernutzungsGebS - SnutzGebS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  40. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 26.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 40. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 26.10.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Gebühren zur Sondernutzung werden aktuell durch die „Satzung der Stadt Heilsbronn über die Erhebung von straßenrechtlichen Sondernutzungsgebühren“ erhoben. Die Möglichkeit Gebühren für straßenrechtliche Sondernutzungen durch eine Satzung festzulegen und zu erheben ergibt sich aus Art. 18 Abs. 2a des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes. 
In seinem letzten Prüfbericht hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband ebenso diese Satzung überprüft. Er kam hierbei zu dem Ergebnis, dass die Stadt Heilsbronn die Gebührenhöhe prüfen solle und an die aktuelle Zeit anpassen und anheben sollte.
Dies wurde zum Anlass genommen, die Sondernutzungsgebührensatzung zeitgleich an das neue Satzungsmuster anzupassen. Somit orientiert sich der angehängte Satzungsentwurf an dem Satzungsmuster.
Bei den Gebührensätzen wurde darauf geachtet, die Gastronomie in Heilsbronn nicht stärker als bisher zu belasten und diese Gebührensätze (z.B. Außenbestuhlung) gleich zu belassen.

Beschluss

Der Stadtrat ermächtigt den 1. Bürgermeister die anliegende Sondernutzungsgebührensatzung mit den Änderungen zu 13.+14., wonach die Beiträge nach Nutzungstag zu berechnen sind, der Stadt Heilsbronn auszufertigen und amtlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Datenstand vom 11.01.2023 12:28 Uhr