Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Erlass einer Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für die Grundstücke FlNrn. 142/4 und 263/2, Gemarkung Heilsbronn, nach § 25 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
40. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 26.10.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadtrat hat in nicht-öffentlicher Sitzung vom 21.09.2022 die Stadtverwaltung beauftragt, für das Grundstück FlNr. 142/4, Gemarkung Heilsbronn, eine Vorkaufsrechtssatzung zu erlassen.
Ein entsprechender Satzungsentwurf wurde erarbeitet und liegt als Anlage bei.
Anzumerken ist, dass die Vorkaufsrechtssatzung auch auf Grundstück FlNr. 263/2, Gemarkung Heilsbronn, erstreckt wurde. Auch in diesem Bereich wären städtebauliche Maßnahmen der Stadt Heilsbronn denkbar. Ein Lageplan ist in dem anliegenden Satzungsentwurf enthalten.
Als Rechtsfolge der Vorkaufsrechtssatzung stehen der Stadt Heilsbronn bei Grundstücksverkäufen dieser Grundstücke Vorkaufsrechte zu, die auf dieser Grundlage ausgeübt werden können. Die Entscheidung einer konkreten Ausübung obliegt dem Stadtrat.
Beschluss
Der Stadtrat Heilsbronn beschließt die anliegende Vorkaufsrechtssatzung für die Grundstücke FlNr. 142/4 und 263/2, Gemarkung Heilsbronn. Der Erste Bürgermeister wird zur Ausfertigung der Satzung ermächtigt und mit der amtlichen Bekanntmachung der Satzung beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
Datenstand vom 11.01.2023 12:28 Uhr