Bauantrag; Errichtung eines Vordachs auf FlNr. 312/10, Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 26.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 19. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26.10.2022 ö beschliessend 3.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bauantragsteller beantragt die nachträgliche Genehmigung für die Errichtung eines Vordachs auf Flurnummer 312/10 Gemarkung Heilsbronn
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Der Bauantrag auf nachträgliche Genehmigung ging beim Landratsamt direkt ein und wurde mit der Bitte um Prüfung, ob das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann an die Stadt Heilsbronn weitergeleitet. Laut Bauunterlagen war das Vordach beim Erwerb des Anwesens bereits errichtet. Nachträglich genehmigt werden soll ein Vordach in der Größe von 6,0 m x 5,07 bzw. 6,5 m vor der Garage. 
Aufgrund der Größe handelt sich um kein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 BayBO.
Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. 
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke wurden erteilt.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag nachträgliche Genehmigung für die Errichtung eines Vordachs auf Flurnummer 312/10 Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.11.2022 15:59 Uhr