Bauantrag Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, FlNr. 272/118 Gemarkung Heilsbronn Herbststraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  43. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 14.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 43. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 14.12.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss hat in der heutigen Sitzung den Bauantrag zum Projekt der Firma WohnLuxus GmbH zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage in der Herbststraße behandelt und einen Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat gefasst. 
Der Antragssteller plant die Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 272/5 Gemarkung Heilsbronn, sowie die Errichtung eines weiteren Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Flurnummer 272/118 Gemarkung Heilsbronn. 
Von Seiten der  Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Bauantrag 1: (Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage)
Bei dem eingereichten Antrag fehlt der notwendige Standsicherheitsnachweis. Dieser wurde auch bis zum heutigen Tage nicht nachgereicht.
Der Antragssteller kann die aufgrund der Stellplatzsatzung erforderlichen 62 Kfz-Stellplätze nicht nachweisen. Es werden lediglich 59 Kfz-Stellplätze auf dem Baugrundstück nachgewiesen. 
Es haben nach Kenntnis der Stadt Heilsbronn nicht alle Nachbarn ihre Zustimmung zu dem Vorhaben erteilt.
Die Verwaltung empfiehlt zu diesem Bauantrag, aufgrund der Abweichung das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.
Bauantrag 2: (Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage)
Es werden die Festsetzungen des dort gültigen Bebauungsplanes eingehalten. 
Auch bei diesem Bauvorhaben haben nach Kenntnis der Stadt Heilsbronn nicht alle beteiligten Nachbarn ihre Zustimmung erteilt.
Die Verwaltung empfiehlt eine Erklärung nach Art. 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BayBo abzugeben, nach welcher ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, trotz Genehmigungsfreistellung, durchgeführt werden soll. 

Beschluss

  1. Der Stadtrat nimmt die Bauanträge der Fa. WohnLuxus GmbH (Eingang 17.11.2022) für die Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf Grundstück FlNr. 272/5, Gemarkung Heilsbronn und für die Errichtung von einem Mehrfamilienhaus auf Grundstück FlNr. 272/118, Gemarkung Heilsbronn, so zur Kenntnis.
  2. Eine Reduzierung der Stellplatzanzahl gegenüber den im Bebauungsplan i. V. m. der Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn vorgesehenen insgesamt 62 Kfz-Stellplätzen wird hiermit abgelehnt. Die erforderliche Anzahl der Kfz-Stellplätze muss eingehalten werden.
  3. Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB wird deshalb insoweit versagt und der Bauantrag (Mehrfamilienhäuser A + B) dem Landratsamt Ansbach mit dieser Maßgabe zugeleitet.
  4. Für den Bauantrag Mehrfamilienhaus C wird eine Erklärung nach Art. 58 Abs. 1 Nr. 5 BayBO abgegeben, dass ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.02.2023 10:10 Uhr