Bauantrag Neuerrichtung eines Havariewalles mit Rückhaltebecken FlNr. 32 Gemarkung Bonnhof, Bürgleiner Str. 19


Daten angezeigt aus Sitzung:  22. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 14.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 14.12.2022 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Neubau eines Havariewalls mit Rückhaltebeckens auf Fl.Nr. 32 Gemarkung Bonnhof.
Es ist geplant, die Biogasanlage um eine Umwallung zu ergänzen. Wie gesetzlich vorgeschrieben, wird dadurch für den Havariefall vorgesorgt. Der Fermenter soll eine Einhausung bzw. Havariemauer aus Betonschalungssteinen erhalten. Am Nachgärer/ Gärrestlager ist das südliche und westliche Gelände höher, deshalb fasst hier eine ca. 1,5 m hohe Anfüllung den Behälter ein. Die Anfüllung am Gärrestlager wird zwischen Maschinenhalle und Fermenter mit einer Wand aus Betonschalungssteinen vor Abrutschen bzw. Erosion geschützt. Der Nachgärer/Gärrestlager hat ein Havarievolumen zzgl. Regenmenge von 213 m³. Das Rückhaltebecken wird nördlich auf der bisherigen Wiese über eine Abgrabung erstellt (Rückhaltevolumen 231 m³). Eine Bepflanzung des Erdwalls ist möglich.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist nach
§ 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu beurteilen. Im Außenbereich ist das Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert und eine Privilegierung vorliegt. Die Privilegierung liegt vor, da das Vorhaben einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Die Erschließung ist gesichert und öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.
Der Flächennutzungsplan weist die vorgesehene Fläche als Grünfläche aus.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Neubau eines Havariewalls mit Rückhaltebeckens auf Fl.Nr. 32 Gemarkung Bonnhof wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2023 10:56 Uhr