Bauantrag Neuerrichtung eines Havariewalles mit Rückhaltebecken FlNr. 32 Gemarkung Bonnhof, Bürgleiner Str. 19
Daten angezeigt aus Sitzung: 22. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 14.12.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 22. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 14.12.2022 | ö | beschliessend | 2.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
§ 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu beurteilen. Im Außenbereich ist das Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert und eine Privilegierung vorliegt. Die Privilegierung liegt vor, da das Vorhaben einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Die Erschließung ist gesichert und öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0