Gehweg Schleifweg Weiterndorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  22. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 14.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 14.12.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am 04.09.2022 ging ein Antrag aus der Bürgerschaft in der Bauverwaltung ein, welcher zum Inhalt hatte, den Fußgängerweg vor dem Anwesen FlNr. 32 Gemarkung Weiterndorf (Schleifweg 13) zurückzubauen und zu renaturieren. 
Die Verwaltung hat folgende Anmerkungen zu dem Antrag:
Der Fußgängerweg vor o.g. Grundstück ist  der einzige Fußgängerweg in diesem Bereich und hat, sowohl vor als auch nach dem Grundstück, keinen Anschluss an einen weiteren Fußgängerweg.  
Für den Erhalt des Gehsteiges spricht die Fußgängerführung im Bereich der schwer einsehbaren Kurve, da die Fußgänger hierbei nicht auf der Straße laufen müssen.
Für den Rückbau des Gehweges und die Renaturierung in diesem Bereich spricht, dass somit der bauliche Unterhalt entfällt und lediglich Grünflächenpflege anfällt, welche in diesem Bereich auf anderen  städtischen Grünflächen bereits vollzogen wird. Bei einem möglichen Rückbau empfiehlt es sich den Bordstein, zur Lenkung des Niederschlagswassers bestehen zu bleiben. Ein Rückbau mit Renaturierung wird geschätzte Kosten in Höhe von 9.000 bis 10.000 € verursachen.
Aus Sicht der Bauverwaltung gibt es prinzipiell keinen Anlass zum Rückbau des Gehweges. Jedoch stehen auch keine gewichtigen Argumente gegen den Rückbau und eine Renaturierung.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss beschließt, den Gehweg im Bereich des Grundstückes  FlNr. 32 Gemarkung Weiterndorf zurückzubauen und  in dem Bereich eine Grünfläche anzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

Datenstand vom 19.01.2023 10:56 Uhr