Bauvoranfrage Neubau Batteriespeicheranlage mit eigenem Umspannwerk, FlNr. 116 Gemarkung Höfstetten


Daten angezeigt aus Sitzung:  44. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 18.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 44. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 18.01.2023 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant die Errichtung einer Batteriespeicheranlage mit eigenem Umspannwerk auf der FlNr. 116 Gemarkung Höfstetten.
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu Folgendes angemerkt:
Das Vorhaben befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes und auch nicht im Innenbereich. Somit befindet sich das Vorhaben im  Außenbereich.
Der Flächennutzungsplan sieht keine bestimmte Nutzung für diesen Bereich vor.
Im Außenbereich ist nach § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und das Vorhaben der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität dient.
Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen und die Erschließung ist ausreichend gesichert.
Ebenso dient eine Batteriespeicheranlage der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität.
Eine Stellungnahme durch den bayerischen Gemeindetag hat die Verwaltung angefragt. Fernmündlich teilte dieser mit, dass auch der Gemeindetag von einer Privilegierung ausgeht. Eine schriftliche Stellungnahme steht jedoch noch aus, da eine Rückmeldung durch das Staatsministerium für Bau abgewartet werden soll.
Die Unterschriften benachbarter Grundstücke liegen nicht vor. Im Rahmen eines Antrags auf Vorbescheid kann von einer Nachbarschaftsbeteiligung abgesehen werden. 
Die Antragstellerin stellt sicher, dass durch ihre Anlage und den Betrieb keine umweltbelastende Auswirkungen stattfinden.
Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss fasste in seiner heutigen Sitzung folgenden Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat: „ Der Stadtrat Heilsbronn erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zum Neubau einer Batteriespeicheranlage mit eigenem Umspannwerk auf dem Grundstück mit der FlNr. 116 Gemarkung Höfstetten“

Beschluss

Der Stadtrat Heilsbronn erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zum Neubau einer Batteriespeicheranlage mit eigenem Umspannwerk auf dem Grundstück mit der FlNr. 116 Gemarkung Höfstetten

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.03.2023 09:54 Uhr