Umsetzungskonzept des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg zur Erarbeitung "hydromorphologischer Maßnahmen" der Schwabach; 1. Öffentlichkeitsbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  32. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 06.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 32. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 06.04.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg hat den Entwurf ein Umsetzungskonzept der Schwabach für den gesamten Bereich der Schwabach erstellt und mit Nachricht vom 10.03.2022 übersandt. Der Unterhalt der Schwabach obliegt im Bereich als Gewässer III. Ordnung der jeweiligen Kommune, von Heilsbronn bis zur Stadtgrenze östlich Göddeldorf damit der Stadt Heilsbronn. Nachdem sich der überwiegende Teil des Untersuchungsraumes im Landkreis Fürth bzw. der Stadt Schwabach befindet, wird das Umsetzungskonzept federführend durch das WWA-N ausgearbeitet, auch wenn dieses in Heilsbronn grundsätzlich nicht fachlich zuständig wäre.
Der Bericht weist Problemstellen für Wasserlebewessen (passierbares Bauwerk an einem Absturz), fehlendes Ufergehölz und Flächen zur eigendynamischen Entwicklung durch den Zukauf und die Bereitstellung dieser auf.   
Die im Bericht insgesamt aufgezeigten Punkte wurden seitens des WWA Nürnberg für den Zuständigkeitsbereich in Heilsbronn mit niedriger bis mittlerer Priorität eingestuft. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden mit Umsetzungskosten von insgesamt 119.400,00 € beziffert. Die einzelnen Maßnahmen sind aus der anl. Maßnahmenliste ersichtlich. Die Heilsbronn betreffenden Maßnahmen sind in den beiliegenden Übersichten zudem kartiert. 
Im Rahmen einer ersten Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Stadt Heilsbronn bis zum 07.04.2022 die Gelegenheit gegeben, Stellung zum Entwurf des Umsetzungskonzeptes zu nehmen. Eine zweite, breit angelegte Öffentlichkeitsbeteiligung wird sich anschließen, in der betroffene Verbände, Wasserkraftbetreiber und Fischereiberechtigte sowie die Öffentlichkeit Stellung nehmen können.
Auf entsprechende Rückfrage teilte das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg mit, dass das Konzept den Charakter eine Fachplanung hat und damit keine rechtliche Außenwirkung erzielt. Für Umsetzungsmaßnahmen zur Verbesserung der hydromorphologischen Zustände, d.h. Maßnahmen aus einem Umsetzungskonzept beträgt der Fördersatz nach Mitteilung des WWA-N 75 %. Ebenfalls teilte das WWA-N mit, dass eine Neubewertung des Gewässerzustandes ab dem Jahr 2027 möglich wäre und dann ggf. weitergehende Auflagen oder Regelungen entstehen könnten, sollte der „gute Zustand“ der Schwabach dann noch nicht erreicht werden.
Aus Sicht der Stadtverwaltung wäre eine großzügigere Frist zur Prüfung und Stellungnahme wünschenswert gewesen. Nachdem der Gesamtumfang der einzelnen Maßnahmen aus Sicht der Verwaltung überschaubar ist und keine höchste Priorisierung erfolgt ist, bestehen aus Sicht der Verwaltung keine größeren Ansätze für Einwendungen. Nachdem das Konzept durch das amtlich sachverständliche Wasserwirtschaftsamt ausgearbeitet wurde, wird die fachliche Fundiertheit grundlegend angenommen. Im Rahmen einer Stellungnahme sollte jedoch darauf hingewiesen werden, dass in der kurz gesetzten Frist keine ausreichende Prüfung möglich war und im Rahmen der sich anschließenden Öffentlichkeitsbeteiligung noch Einwendungen durch die Stadt Heilsbronn nachfolgen werden.

Beschluss

Mit dem Umsetzungskonzept des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg zur Erarbeitung „hydromorphologischer Maßnahmen“ der Schwabach besteht grundsätzlich Einverständnis. Aufgrund der sehr kurz gesetzten Frist zur Stellungnahme wird dies gegenüber dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg mit dem Vorbehalt erklärt, dass eine weitergehende Prüfung und ggf. Einwendungen im Rahmen der sich anschließenden Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.07.2022 11:56 Uhr