Neubau Geh- und Radweg zwischen Bürglein und Abzw. GVS Schwaighausen durch die Stadt Heilsbronn; Aufnahme in das Förderkontingent für Neuaufnahmen im Jahr 2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  32. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 13.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 32. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.01.2016 ö 5.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 10.12.2015 wurde seitens der Regierung von  Mittelfranken mitgeteilt, dass der Neubau des Geh- und Radweges zwischen Bürglein und der Abzweigung zur GVS Schwaighausen in das Förderkontingent für Neuaufnahmen im Jahr 2016 aufgenommen werden konnte.
Damit kann eine Förderung aus Mitteln des Art. 13 f FAG erfolgen, wenn fristgerecht zum 01.05.2016 der entscheidungsreife Zuwendungsantrag (Baurecht vorhanden, Grunderwerb getätigt, Ausschreibungsergebnisse vorliegend) vorgelegt werden kann.
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Landratsamt Ansbach erhält die Stadt Heilsbronn spätestens bis 29.01.2016 den Genehmigungsbescheid für die naturschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Eingriffe.
Das Leistungsverzeichnis wird entsprechend vorbereitet, evtl. sich aus dem Genehmigungsbescheid ergebende Leistungen noch eingearbeitet und im Februar im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung an die Firmen versendet. Die Angebotseröffnung ist voraussichtlich Anfang bis Mitte März 2016.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 22.02.2016 09:33 Uhr