Kreisverkehr Ansbacher Straße - AN 17; Aktualisierung / Neuberechnung der Ablösevereinbarung und der Ablösesumme
Daten angezeigt aus Sitzung: 32. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 13.01.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat Heilsbronn | 32. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn | 13.01.2016 | ö | 5.7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Beschluss des Stadtrates vom 09.12.2015 (Nr. 868) wurde der Ablösevereinbarung zum Neubau und den künftigen Unterhalt des Kreisverkehrs an der Ansbacher Straße zugestimmt. Es wurde durch das Staatliche Bauamt Ansbach eine Ablösesumme von 90.100 EUR errechnet.
Am 08.01.2016 teilte nun der zuständige Sachbearbeiter beim Staatlichen Bauamt mit, dass sich ein Berechnungsfehler eingeschlichen habe. Die Ablösesumme liegt tatsächlich bei 95.300 EUR. Die Verwaltung hat erklärt, dass dieser Berichtigung zugestimmt wird.
Datenstand vom 22.02.2016 09:33 Uhr