Bauantrag Josef Scherbaum Heizungsbau - Bauspenglerei GmbH Neubau eines Carports auf Fl.Nr. 293/5, Gemarkung Heilsbronn, Industriestraße 9


Daten angezeigt aus Sitzung:  28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.01.2016 ö beschliessend 1.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin beabsichtigt den Neubau eines Carports. Das Carport soll an die bestehende Garage sowie entlang der Grundstücksgrenze errichtet werden.

Von Verwaltungsseite wird hierzu folgendes festgestellt:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 15 der Stadt Heilsbronn. Hier ist ein Gewerbegebiet festgesetzt. Nach § 12 der BauNVO sind Garagen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung in sämtlichen Baugebieten grundsätzlich zulässig.

Die Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. B 15 Ziffer 2 wird bei vorliegendem Bauvorhaben nicht eingehalten. Demnach können Garagen und Nebengebäude an den festgesetzten Flächen an den Grenzen errichtet werden, auch dann, wenn sie mit dem Hauptgebäude zusammengebaut werden, maximale Länge an der Nachbargrenze 10,00 m, Traufhöhe 2,75 m.

Die Traufhöhe wird eingehalten. Die Länge an der Nachbargrenze beträgt 13,50 m. Eine entsprechende Befreiung wurde seitens der Antragstellerin beantragt.

Aus Sicht der Verwaltung kann der Befreiung zugestimmt werden. Der betroffene Grundstücksnachbar hat dem Bauvorhaben zugestimmt. Die Nachbarunterschriften liegen damit vollständig vor.

Anmerkung: In den Bauunterlagen wurde eine sog. „Isolierte Befreiung“ beantragt. Da es sich jedoch nicht um ein genehmigungsfreies Bauvorhaben handelt, ist eine herkömmliche Befreiung zu beantragen, der die Stadt Heilsbronn im Verfahren zustimmt. Nach tel. Auskunft des Landratsamtes ist der Antrag auf isolierte Befreiung durch einen Antrag auf Befreiung auszutauschen. Die Antragstellerin wurde durch die Stadt Heilsbronn entsprechend informiert und wird die Unterlagen dahingehend ergänzen.
Eine Weiterleitung der Antragsunterlagen durch die Stadt erfolgt aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit nach Ergänzung der Antragsunterlagen.

Beschluss

Dem Antrag auf Neubau eines Carports wird zugestimmt. Hinsichtlich der Länge der Grenzbebauung wird einer Befreiung von Ziffer 2 des Bebauungsplanes Nr. B 15 der Stadt Heilsbronn zuges timmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.01.2016 10:04 Uhr