Bündnis 90 / Die Grünen haben mit Schreiben vom 09.12.2015 beantragt, dass zur Bekämpfung von ausbeuterischer Kinderarbeit die Stadt Heilsbronn bei Ausschreibungen künftig folgende Maßstäbe anlegt:
-siehe Anlage
Herr Nölp
berichtet hierzu dem Stadtrat folgendes:
Bereits seit 2009 wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung der Leitfaden „ Die Berücksichtigung sozialer Belange im Vergaberecht“ herausgegeben. Dieser ist der Stadt Heilsbronn bekannt.
Bei allen öffentlichen Ausschreibungen wurde und wird im Leistungsverzeichnis als Bestandteil des zu vergebenden Auftrages das entsprechende Formblatt 2491, nach HIVKOM - HAVKOM, „Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit“ beigefügt. Es umfasst neben der Produktion wie z.B. Natursteinen auch die Sportbekleidung, Spielwaren, Teppiche, Textilien, Lederprodukte, Billigprodukte aus Holz und Agrarprodukte.
Des Weiteren wird das Formblatt 248 für die Verwendung von Holzprodukten nach FSC, PEFC oder gleichwertiger Zertifizierung und diesen geltenden Kriterien als Vertragsbestandteil bei Ausschreibungen gefordert.
Als Ergänzung wird ebenfalls das Formblatt 241 – „Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfälle“ zur Rückführung in die Kreislaufwirtschaft hier mit angefügt.
Bei allen oben aufgeführten Formblättern handelt es sich um eine Versicherung des Auftragnehmers bei der Angebotsabgabe.
Der Vorschlag, die Formblätter analog wie in den Großstädten München, Nürnberg usw. zu ergänzen würde bedeuten, dass dies eine Verschärfung zum Schutz der Kinderarbeit mittels des Nachweis der Einhaltung der ILO Konvention 182 nach ILO darstellt.
Seitens der Stadtverwaltung könnten diese Formblätter zukünftig in die Ausschreibungsunterlagen der Stadt Heilsbronn mit übernommen werden und der Nachweis müsste bei Auftragserteilung entsprechend nachgereicht werden, bzw. würde eine Vertragsstrafe bei Verstoß mit aufgenommen werden. Der Ausschluss von diesem Vergabeverfahren ist in den bisherigen Formblättern schon mit aufgenommen.