Bauanfrage Heinik Michael, An den drei Kreuzen 19, 91315 Höchstadt/Aisch
Neubau eines Einfamilienhauses mit Keller auf Fl.Nr. 466, Gemarkung Heilsbronn, Hohlweg
Daten angezeigt aus Sitzung:
30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 02.03.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Es liegt eine formlose Bauanfrage vor. Der Antragsteller bittet um Prüfung der beabsichtigten Bebauung, die seitens der Stadt Heilsbronn als genehmigungsfähig bestätigt werden soll.
Bereits im Jahr 2012 wurde für das Grundstück eine Bauanfrage durch die Fa. Exakt Wohnbau GmbH für den Neubau eines Einfamilienhauses eingereicht und vom Ferienausschuss in der Sitzung v. 22.08.2012 befürwortet.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Keller und Garage. Das Einfamilienhaus soll in den Hang gebaut werden und ein Walmdach erhalten.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht befindet sich das Vorhaben im Innenbereich und fügt sich nach Ansicht der Verwaltung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Dargestellt werden drei Vollgeschosse (Keller als Vollgeschoss), in der Umgebungsbebauung befinden sich Wohnhäuser mit zwei Vollgeschossen und Dachgeschoss mit Satteldach.
Aus Sicht der Verwaltung kann zugestimmt werden, wenn das Bauvorhaben mit ebenfalls zwei Vollgeschossen und Dachgeschoss errichtet wird. Als Dachform wären Satteldach oder versetztes Pultdach vertretbar.
In der Bauanfrage, die 2012 bereits behandelt wurde, wurde ein Satteldach geplant.
Für die dargestellte Garage wäre ggf. eine Abweichung von der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) zu beantragen (3 m Abstand zwischen Garage und öffentlicher Verkehrsfläche).
Beschluss
Der Bauanfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Keller auf FlNr. 466, Gemarkung Heilsbronn, wird in der vorliegenden Form nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.03.2016 14:15 Uhr