Ausbaubeitragssatzung der Stadt Heilsbronn; Informationen - weiteres Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  36. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 16.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 36. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.03.2016 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadtverwaltung ist auch in Sachen ABS stets zeitnah und bürgerfreundlich vorgegangen. Nachfolgend die Übersicht über die Aktivitäten alleine der letzten 15 Monate:
?        19.11.2014 Klärung von Fragen zur ABS Satzung
?        20.11.2014 Schreiben an LRA AN bzgl. Klärungen zur ABS – rechtsaufsichtliche Betrachtungsweise
?        02.12.2014 Schreiben an Staatsministerium des Innern – i. S. Straßenausbaubeiträge nach Art. 5 KAG
?        18.03.2015 Schreiben an LRA AN wg. Erhöhung des gemeindlichen Eigenanteils
?        15.04.2015 Beschluss: der Stadtrat stellt fest, dass die ABS benötigt wird, um die vielfältigen Verpflichtungen und Zukunftsaufgaben, u. a. gegenüber unseren Bürgern, vor allem unseren Kindern, und Vereinen, bewältigen zu können.
?        21.07.2015 Schreiben vom LRA AN zur Frage Minderung des Eigenanteiles von Bürgern
?        26.10.2015 Schreiben an LRA – mit der Bitte um Mitteilung bei Änderungen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen der ABS wird gebeten.
?        25.01.2016 Schreiben an LRA – hier: Anfrage zur ABS „Bürger bei Kosten verschonen“
?        25.01.2016 Schreiben an Staatsministerium wie an LRA – hier: Gleichbehandlung von Bürgern an Ortsstraßen und an klassifizierten Straßen
?        17.02.2016 Mail an LRA wg. offenen Fragen zur Anfrage vom 25.01.2016
Die Stadtverwaltung Heilsbronn wird wegen der Aktualität in Sachen ABS keine Zeit ins Land gehen lassen - denn es geht auch um die Belastung der Bürger/Anlieger - und schlägt nunmehr umgehend folgenden Beschluss vor:

Beschluss

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die zur Zeit für Heilsbronn gültige angewandte Straßenausbaubeitragssatzung aus dem Jahr 1996 und ergänzt am 20.03.2008 mit den, nun im Zuge der Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ab April 2016 möglichen, wiederkehrenden Beiträgen für Verkehrsanlagen nicht nur gegenüber zustellen, sondern alle Folgen daraus, auch für die bisherigen Zahler, zu erarbeiten und das Resultat dem Stadtrat zur Beratung und gegebenenfalls zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.04.2016 09:09 Uhr