Bebauungsplan Nr. B 22 für das Gebiet zwischen dem Bierkellerweg und der Caspar-Othmayr-Straße, 1. Änderung;
a) Erörterung und Abwägung der Einwendungen und Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung
b) Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 13.04.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.01.2016 (Nr. 923) die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 22 „Zwischen Bierkellerweg und Caspar-Othmayr-Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen, die Entwurfsplanung (Stand 29.12.2015) gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beauftragt.
Die erste Änderung des Bebauungsplanes betrifft nur die Teilfläche der FlNr. 517/4, Gemarkung Heilsbronn, die derzeit als Spiel- und Bolzplatz ausgewiesen ist. Mit der Änderungsplanung soll dort ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden, damit eine Kindertagesstätte errichtet werden kann. Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Heilsbronn wird bei diesem Verfahren im Wege der sog. Berichtigung angepasst.
Der Entwurf der Änderungsplanung des Bebauungsplanes Nr. B 22 lag in der Zeit vom 16.02.2016 bis 15.03.2016 öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden im gleichen Zeitraum beteiligt. Hierauf gingen Äußerungen nur vom WWA Ansbach und dem LRA Ansbach (Immissionsschutz und Technischer Umweltschutz) ein, die in der als Anlage beigefügten Zusammenstellung kurz dargestellt sind.
Die Beurteilung der einzelnen Stellungnahmen fand in Zusammenarbeit mit dem Architektenbüro Teuber und Korder aus Ansbach statt. Die Verwaltung
wird in der Sitzung die Einwendungen zusammenfassen. Die Einwendungen führten zu keiner Änderung der Entwurfsplanung.
Der Stadtrat kann nun die Einwendungen abwägen und den Satzungsbeschluss fassen.
Beschluss 1
a) Erörterung und Beschlussfassung über die Bedenken und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
Die Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 22 werden entsprechend der Stellungnahmen des Planers und den Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der vorgelegten Zusammenfassung abgewogen.
Die Beschlüsse zu den jeweiligen Stellungnahmen sind der Aufstellung beigefügt. Die beigefügten Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 2
b) Satzungsbeschluss
Aufgrund §§ 1, 2, 8, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) i. V. m.
Art. 81 Abs. 1 und 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i. d. F. vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert am 24.07.2015 (GVBl. S. 296) und
Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. d. F. vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert am 12.05.2015 (GVBl. S. 82) erlässt die Stadt Heilsbronn folgende
Satzung
§ 1
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 22 „Zwischen Bierkellerweg und Caspar-Othmayr-Straße“ für die Teilfläche des Grundstückes mit der FlNr. 517/4, Gemarkung Heilsbronn, ist beschlossen.
§ 2
Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.05.2016 10:14 Uhr