Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG); Beschluss über Umstufung des Gehweges FlNr. 1/28, Gemarkung Heilsbronn, zur Ortsstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 13.04.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Im Bereich des Gehweges von der Badstraße zur Wiesenstraße wurden durch die Stadt Heilsbronn Längsparkplätze errichtet. Die verkehrsrechtliche Beschilderung zur Anfahrbarkeit war bereits Beratungsgegenstand des Bau- und Umweltausschusses und wurde bereits angeordnet.
Der Bereich ist derzeit als Gehweg gewidmet (s. Eintragung im Wegebestandsverzeichnis v. 29.04.1997). Da Widmung und beabsichtigte Nutzung nicht übereinstimmen, ist die Eintragung zu überarbeiten.
Folgender Wegeabschnitt ist nach den Bestimmungen des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes in eine Ortsstraße umzuwidmen:
Gemarkung Heilsbronn
Umstufung von beschränkt- öffentlichem Weg (Gehweg) zur Ortsstraße gem. Art. 7 BayStrWG
FlNr. 1/28 (Teilbereich Gehweg Weiherdamm)
Anfangspunkt: FlNr. 428/17
Endpunkt: FlNr. 256/7 (vor Einmündung Wiesenstraße)
Länge: 75 m
Straßenbaulastträger: Stadt Heilsbronn
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Umstufung gem. Art. 7 BayStrWG des Teilbereiches des bisherigen beschränkt-öffentlichen Weges (Gehweg) FlNr 1/28, Gemarkung Heilsbronn, in eine Ortsstraße zum 18.04.2016.
Die Verwaltung wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung der Widmung durchzuführen und die Einträge im Wegebestandsverzeichnis laut Eintragungsverfügung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.05.2016 10:14 Uhr