Gemeinschaftlicher Ausbau eines Geh- und Radweges an der RH 12 / AN 17 von der Str. 2239 (Rohr) bis Göddeldorf; Beschluss über Ausbau


Daten angezeigt aus Sitzung:  37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 13.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.04.2016 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Stadtrates am 25.11.2015 wurde die Anfrage der Gemeinde Rohr bzgl. des Teilausbaus des Radwegs ab der Gemarkungsgrenze bis zur Einfahrt in den Flurweges mit einer Länge von rund 170 m auf eigene Kosten durchzuführen, einstimmig abgelehnt.
In der Sitzung des Stadtrates am 17.02.2016 wurde anhand des Schreibens des Landkreises Roth auf die Verkehrswirksamkeit und um das Teilstück zum Abschnitt ab der Gemarkungsgrenze zu schließen, folgender Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt, die o.a. Möglichkeiten einer Förderung zu klären.
Sollte dies nicht möglich sein, so wird der Geh- und Radweg zurzeit nicht weiterverfolgt.
Anzumerken ist hier aus Sicht der Verwaltung, dass eine Fortführung des Geh- und Radweges ab der Einfahrt (gepl. Ausbauende) z.Zt. wegen den fehlenden Grunderwerbes nicht absehbar ist.
In der Bürgerversammlung am 10. März 2016 in Göddeldorf ging der Antrag von Herrn Helmut Böhm, Vertreter des bayrischen Bauernverbandes ein. Hierbei wurde die Frage gestellt, durch wen der Radweg eigentlich benutzt werde und das der Landverbrauch in keinem Verhältnis stehen würde.
Der Antrag wurde bei der Bürgerversammlung durch Herrn Ersten Bürgermeister Dr. Pfeiffer entsprechend dargelegt. Hierzu gab es aber keine klare Aussage der Bevölkerung, ob ein Geh- und Radweg so gewünscht wird.
Zwischenzeitlich fand am 14.03.2016 bei der Regierung von Mittelfranken ein Gespräch mit dem Landkreis Roth, der Gemeinde Rohr und der Stadt Heilsbronn statt.
Nach Rücksprache mit dem Landkreis Ansbach würde dieser als Antragsteller auftreten. Eine Förderung für den Geh- und Radweg könnte nach dem BayGVFG erfolgen.
Voraussetzung wäre, dass die Stadt Heilsbronn eine Vereinbarung zur Erstattung der Kosten nach Abzug der staatlichen Fördermittel einschl. der Grunderwerbsaufwendungen und Ausgleichsmaßnahmen mit dem Landkreis Ansbach abschließt.
Die Entwurfsvereinbarung ist im RIS unter dem TOP eingestellt.
Allgemein:
Die Stadt Heilsbronn hat mit dem Landkreis Ansbach entsprechende Vereinbarungen über die Anlage eines kombinierten Geh- und Radweges in der vorliegenden Form bisher bei anderen Baumaßnahmen abgeschlossen. Dies ist eine gängige Praxis, da der Landkreis Ansbach keine unselbständigen Geh- und Radwege auf eigene Rechnung baut.
Vertrag:
In der Entwurfsvereinbarung  sind entsprechende Änderungen im § 2 Durchführung der Baumaßnahme hinsichtlich der Zuständigkeit unter (1)  bzgl. der Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung nach Rücksprache mit dem Landkreis Roth dahingehend zu ändern, da dieses durch eine Vereinbarung hier geklärt werden kann.
Aus Sicht der Verwaltung sollte die Durchführung der Baumaßnahme durch den Landkreis Roth erfolgen.
Wenn alle Parameter mit dem Landkreis Roth / Ansbach und mit der Regierung abgestimmt sind, wird die entsprechende Vereinbarung durch die Verwaltung abgestimmt.
Die Baukosten ohne Förderung liegen nach Kostenberechnung des Ingenieurbüros Braun bei 49.385,00 € Brutto. Die Anteiligen Planungskosten liegen ohne LP 8 (Bauleitung) bei 4.052,16 € Brutto.
Dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Beschluss

Dem Teilausbau des Geh- und Radweges wird wegen der bislang nicht absehbaren Fortführung aufgrund des fehlenden Grunderwerbes nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 13.05.2016 10:14 Uhr