Bebauungsplan Nr. B 46 "Südwestliches Bahnhofsumfeld"; a) Erläuterung des Planungserfordernisses b) Aufstellungsbeschluss c) Vergabe der Planungsleistungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  41. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 08.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 41. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.06.2016 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept der Stadt Heilsbronn (ISEK) ist das Bahnhofsumfeld als Entwicklungsbereich (s. VIII.3, Seite 301 f.) definiert worden. Der gewerblich genutzte südwestlich vom Bahnhof gelegene Bereich wird mit umfasst. Es wird u. a. vorgeschlagen, eine geeignete Nachnutzung für das BayWa- / Raiffeisengelände im Falle einer Auslagerung zu suchen. Das südwestliche Bahnhofsumfeld ist in eine städtebauliche Rahmenplanung / Gesamtkonzept mit aufzunehmen.
Die Stadt Heilsbronn hat einen städtebaulichen Entwicklungsplan „Heilsbronn Nord“ für den Bereich zwischen der Gemeindeverbindungsstraße Heilsbronn – Ketteldorf und Staatsstraße 2410 in Auftrag gegeben. Vertiefend zu diesem Konzept des Ingenieurbüros Christofori und Partner vom 30.01.2015 wurde eine Untersuchung beauftragt, die möglichen Erweiterungsflächen für Stellplatzanlagen für den Bahnhaltepunkt Heilsbronn auf Eignung zu prüfen, die Anzahl der Stellplätze festzustellen und die Kosten zu schätzen. Die Ergebnisse sind im Konzept des Ingenieurbüros Christofori und Partner vom 13.03.2015 zusammengefasst.
Die bisherigen Bemühungen der Stadt Heilsbronn die priorisierten Stellplatzflächen von der Deutschen Bahn zu erwerben, waren nicht erfolgreich.
Durch die geplante Betriebsaussiedlung der Raiffeisen-Handels-Genossenschaft stellt sich aktuell die Frage nach einer Nachnutzung. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 46 „Südwestliches Bahnhofsumfeld“ will man gewährleisten, dass die städtebaulichen Ziele erreicht und konkreter definiert werden. Die Verwaltung sieht das Potential als Erweiterungsfläche für die nötigen Stellplätze im Bahnhofsumfeld. Der Übergang Gewerbe zur Wohnnutzung und die Abgrenzung zur Bahnanlage könnte nach den geltenden Immissionsschutzvorgaben festgelegt werden. Denkbar wäre auch ein sog. Gründerzentrum.
Der geplante räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den FlNr. 267/19, 267/18, 267/2, 267/12, 267/13, alle Gemarkung Heilsbronn (siehe Anlage, Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 46).
Die Verwaltung schlägt vor, einen Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13 a BauGB) aufzustellen. Weiterhin sind die Planungsleistungen zu vergeben.

Beschluss 1

a)        Der Stadtrat beschließt zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Bereich des südwestlichen Bahnhofsumfeldes die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 46 „Südwestliches Bahnhofsumfeld“ nach § 13 a BauGB für den aus dem Lageplan ersichtlichen Geltungsbereich (Lageplan Geltungsbereich, Stand 27.04.2016).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

b)        Für die notwendigen Planungsarbeiten ist das Ingenieurbüro Christofori und Partner zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2016 08:53 Uhr