Mit dem Ziel, das Bayerische Landesentwicklungsprogramm (LEP) flexibler, dezentraler und regionaler zu gestalten, wurde das LEP in den Punkten
Weiterentwicklung des Zentrale-Orte-Systems
Erweiterung des Raums mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH)
überarbeitet.
Diese Änderungen sollen vor allem den ländlichen und strukturschwachen Gegenden Bayerns neue Möglichkeiten zur Weiterentwicklung geben.
Aus Sicht der Stadt Heilsbronn kann nun folgende erfreuliche Nachricht verkündet werden:
Heilsbronn wurde gemeinsam mit Neuendettelsau neues Mittelzentrum!
Damit hatte das seit Jahren stetige Bemühen auf Anerkennung als Mittelzentrum nun Erfolg.
Darüber hinaus wurde der Landkreis Ansbach dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf zugeordnet.
Vorteile eines Zentralen Ortes:
Konkret bedeutet eine Aufstufung für die betreffenden Orte folgende Vorteile: Bessere Chancen bei der Vergabe von mittel- und oberzentralen Einrichtungen wie Gymnasien, Krankenhäusern, Gerichten oder Finanzämtern. Sind solche Einrichtungen zu schließen, soll dies zunächst an anderer Stelle geschehen. Mittel- und Oberzentren haben auch weitere Vorteile bei der Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen. Möbel- oder Baumärkte sind z.B. nur in Mittel- oder Oberzentren zulässig.
Vorteile für Gemeinden im RmbH:
Die Zuordnung zum RmbH bedeutet bessere Förderkonditionen z. B. bei Breitband, Regionalmanagement und regionaler Wirtschaftsförderung. Bei der Breitbandförderung haben Fördergemeinden die Chance auf einen erhöhten Fördersatz von 80 %, in Härtefällen sogar 90 %. Beim Regionalmanagement ist eine Erhöhung des Fördersatzes um 20 % auf bis zu 80 % möglich.
Für weitere Informationen wurde das Dokument Heimatstrategie Landesentwicklung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Leider wurden damit nicht, wie ursprünglich beantragt
, alle Mitgliedsgemeinden unserer kommunalen Allianz gemeinsam aufgestuft.
Dient zur Kenntnis.