Berechnung der Einleitungsgebühren für die Entwässerungseinrichtung der Stadt Heilsbronn ab 01.07.2016; Sachstand, ggf. Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  42. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 22.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 42. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 22.06.2016 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Einleitungsgebühren für die Entwässerungseinrichtung der Stadt Heilsbronn (§ 10 BGS-EWS) müssen zum 01.07.2016 der Kostenentwicklung angepasst werden, nachdem der vierjährige Kalkulationszeitraum abgelaufen ist. Mit der Kalkulation wurde gemäß Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.02.2016 der Bayerische Kommunale Prüfungsverband mit Schreiben vom 10.03.2016 beauftragt.
Die aktuellen Einleitungsgebühren betragen 2,70 € pro Kubikmeter Abwasser; sie gelten seit 07.01.2005. Nach den bisherigen Kalkulationen war keine Anhebung der Gebühren erforderlich.
An Beiträgen werden pro  qm Grundstücksfläche 1,27 € und 9,45 € pro qm Geschossfläche erhoben; diese Beträge sind seit November 1995 stabil.
Ein Ergebnis der Kalkulation liegt bis heute noch nicht vor. Die ersten Ergebnisse werden zum Ende dieser Woche erwartet.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Kalkulation der Einleitungsgebühren zu einer notwendigen Erhöhung gegenüber den derzeit geltenden Gebührensätzen führen könnte. In Folge dessen würde eine Änderung der bestehenden Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung notwendig werden, die zu einer rückwirkenden Gebührenerhöhung führen könnte.
Die Kalkulation führte, vorbehaltlich der internen Nachprüfung durch den BKPV, zu folgendem Ergebnis. Die Gebühren können bis zum Ende des nächsten Kalkulationszeitraumes (30.06.2020) unter folgenden Voraussetzungen stabil gehalten werden: Anhebung der Einleitungsmenge entsprechend zu erwartendem Mehrverbrauch und Senkung des kalk. Zinssatzes für Vor- und Nachkalkulationszeitraum auf 2,25 %.

Beschluss

Vorbehaltlich der noch zu erfolgenden internen Nachprüfungen durch den BKPV werden die Gebühren für die Entwässerungseinrichtung stabil gehalten. Der Kalkulatorische Zinssatz wird entsprechend auf 2,25 % festgesetzt. Damit gelten die Gebühren für die Entwässerungseinrichtung von 2,70 € pro m³ Abwasser unverändert weiter.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2016 08:34 Uhr