Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 17.02.2016 (Nr. 935) entschieden, in ein weiteres Förderverfahren im Rahmen des Breitbandprogramms 2014/2018 des Landes Bayern einzusteigen.
Als ersten Schritt sind die Netzbetreiber im sog. Markterkundungsverfahren gem. Nr. 4.3 der Breitbandrichtlinie einzubinden. Im Markterkundungsverfahren hatten die Netzbetreiber bis 02.05.2016 die Möglichkeit, einen eigenwirtschaftlichen Ausbau anzugeben. Die eingegangenen Rückäußerungen wurden durch unseren Breitbandberater, Herrn Langer, kartografisch verarbeitet. Die bisherigen im ersten Verfahren genannten Gebiete im Stadtgebiet Heilsbronn, die eigenwirtschaftlich ausgebaut werden, haben sich nicht verändert.
Ziel des zweiten Verfahrens war, Verbesserungen bei der Breitbanderschließung zu erreichen. Die Analyse der Erschließungsgebiete aus dem ersten Verfahren ergeben unterschiedliche Ergebnisse: Teilweise liegen Grundstücke außerhalb der dort kartografisch dargestellten Erschließungsgebiete, werden aber gleichwohl mit deutlich höheren Bandbreiten als bisher verfügbar versorgt werden können. Weiterhin gibt es Bereiche, die aufgrund der weiten Entfernung zum Anknüpfungspunkt technisch bedingt deutlich geringere Bandbreiten zur Verfügung haben werden, als die erschlossenen Gebiete. Auch wenige Teilgebiete sind vorhanden, wo Grundstücke keine Verbesserung der Breitbandversorgung im ersten Verfahren erreichen.
Berücksichtigt werden sollen verstärkt die Bereiche im Kernort. Dort gibt es einen Bedarf bei öffentlichen oder kirchlichen Einrichtungen, Breitband direkt an die Grundstücke (sog. FTTB) heranzuführen. Auch ist das Baugebiet „Am Sonnenfeld“ voraussichtlich ein künftiges Erschließungsgebiet, das bereits über eine Leerrohrverlegung bis zu den Grundstücken verfügt. Weiterhin ist an künftige öffentliche WLAN-Zugänge zu denken, z. B. Marktplatz, Freibad, etc. Nicht im Förderverfahren ausgebaut werden kann z. B. der Nahbereich um die Hauptverteilung am Bahnhof. Hier läuft zurzeit ein Genehmigungsverfahren eines Netzanbieters bei der Bundesnetzagentur, Vectoring einzusetzen. Auch ein weiteres Verfahren des gleichen Netzanbieters, die im Förderverfahren ausgebauten Kabelverzweiger mit Vectoring auszubauen, steht aus.
In der Sitzung wird Herr Langer die Ist-Situation der einzelnen Ortsteile und des Kernortes darstellen. Eine am 15.06.2016 stattgefundene Besprechung mit der Telekom ergab nun kurzfristig, dass noch weitere Daten der Telekom für eine verlässlichere Definition der Erschließungsgebiete von Herrn Langer in die Karte eingebunden werden sollen.
Eine Entscheidung über die Erschließungsgebiete ist also erst in einer der nächsten Sitzungen möglich. Hier werden auch Handlungsgrundsätze durch die Verwaltung vorgeschlagen, um – soweit technisch und rechtlich auch zulässig machbar – eine gleiche Vorgehensweise bei der Erschließung mit Breitband zu gewährleisten.
Der geplante Beschluss über die Erschließungsgebiete kann deshalb noch nicht erfolgen, weshalb der Bericht zum zweiten Verfahren zur Kenntnis dient.