Bayerisches Straßen- und Wegerecht; Erteilung von Straßennamen für die Erschließungsstraßen im Baugebiet Nr. B 28 und B 40
Daten angezeigt aus Sitzung:
42. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 22.06.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Für die Baugebiete Nr. B 28 „Südlich der Ansbacher Straße“ und B 40 „Nördlich der Ansbacher Straße/Hirschlachstraße – Erweiterung des Baugebietes Am Sonnenfeld“ wurden bisher keine Straßennamen vergeben.
Die Tiefbaumaßnahmen am Kreisverkehr werden demnächst abgeschlossen und eine neue Beschilderung entlang der St. 2410 am Ortseingang durch das Staatliche Bauamt Ansbach angebracht. Hierfür sollten bis zum Abschluss der Maßnahmen Straßennamen vergeben werden.
Die Entscheidung über die Namensgebung von Straßen obliegt nach der Geschäftsordnung dem Stadtrat, § 2 Nr. 24 GeschO.
Die Befugnis, den gemeindlichen Straßen Namen zu geben, ergibt sich aus Art. 52 Abs. 1 BayStrWG.
Bei der Namensgebung soll darauf geachtet werden, dass eine sichere Orientierung gewährleistet wird die Gefahr von Verwechslungen nicht besteht.
Für die neue Erschließungsstraße im Baugebiet Nr. B 28 (s. beil. Lageplan) wird die Bezeichnung „Klosterpassagen“ vorgeschlagen.
Für die neue, noch nicht im Bau befindliche Erschließungsstraße für das Baugebiet Nr. B 40 (s. beil. Lageplan) wird die Bezeichnung „Am Eichenhain“ vorgeschlagen. Der dortige Kinderspielplatz trägt die gleiche Bezeichnung. Es handelt sich um die für das Gebiet geläufige Flurbezeichnung, die bei der Namensgebung berücksichtigt werden soll. Ggf. kann auch diese Namensvergabe bereits in die Beschilderung aufgenommen werden, damit insbesondere der Lieferverkehr die Lage der Einkaufsmärkte besser zuordnen kann.
Datenstand vom 28.07.2016 08:34 Uhr