Genehmigung Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  42. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 22.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 42. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 22.06.2016 ö 9.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Ansbach hat mit Schreiben vom 10.06.2016 (Az. 941-10 SG 22) die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016 genehmigt.
Zusammenfassung der Rechnungsprüfungsstelle:
Der Verwaltungshaushalt der Stadt Heilsbronn wird 2016 durch den Verlustausgleich an die Stadtwerke besonders belastet. Beim Vermögenshaushalt der nächsten Jahre sind durch die vorhandenen Rücklagen erhebliche Investitionen möglich. Die jährlichen Kreditaufnahmen ab 2017 von über 2 Mio. € sind zu vermeiden.
Die in der Haushaltssatzung festgesetzte Kreditaufnahme von 950.000 € ist insgesamt genehmigungsfähig. Künftig müssen die Rücklagen aber stärker beansprucht werden. Nach der gesetzlichen Rangfolge der Deckungsmittel sind vor Aufnahme von Krediten die übrigen Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen (Art. 62 Abs. 2 GO). Auf die rechtzeitige und vollständige Einziehung der veranschlagten Beiträge muss geachtet werden. Für 2016 sind im Stadthaushalt 2.481.000 € an Beiträgen berücksichtigt. Die Einnahmen aus Grundstücksverkäufen sind mit 3.339.000 € die Haupteinnahmen im Vermögenshaushalt.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 28.07.2016 08:34 Uhr