Gewerblicher Bauantrag Knörr


Daten angezeigt aus Sitzung:  42. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 22.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 42. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 22.06.2016 ö 10

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau einer Verkaufshalle mit Bürogebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 289/4, Gemarkung Heilsbronn.
Das Vorhaben wurde als Bauantrag im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes eingereicht. Nach Überprüfung der Bauverwaltung wurde festgestellt, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzen im Süden nicht eingehalten werden. Ein dementsprechender Befreiungsantrag wurde dem Bauantrag jedoch nicht beigefügt und wäre nachzureichen.
Der Bauherr hat jedoch am 20.06.2016 die Planung durch Verschieben des Gebäudes nach Norden so abgeändert, dass das Bauvorhaben nunmehr im Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich ist.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes B 15, 1. Änderung, werden eingehalten.
Das Genehmigungsfreistellungsverfahren kann durchgeführt werden. Die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes obliegt dem Bauherrn.
Dem Gremium liegt ein Empfehlungsbeschluss des Bau- und Umweltausschusses vor.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Bauvorhaben der Antragsteller Baustoffe und Baumarkt Knörr GmbH für den Neubau einer Verkaufshalle mit Bürogebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 289/4, Gemarkung Heilsbronn, zu. Ein Baugenehmigungsverfahren soll seitens der Stadt Heilsbronn nicht verlangt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2016 08:34 Uhr