In der Sitzung des Stadtrates vom 22.06.2016 (Nr. 1177) wurde ausführlich der Stand des zweiten Ausschreibungsverfahrens durch Herrn Langer erläutert. Nach Einarbeitung damals noch ausstehender Daten der Telekom liegen nun die Ergebnisse vor (s. Karte als Anlage im RiS eingestellt).
Wie bereits berichtet, wird mit dem Breitbandausbau ein sog. FTTC-Ausbau vorrangig verfolgt. Das heißt, die Glasfaser wird an die vorhandenen Kabelverzweiger herangeführt und über die bestehende Telefonkupferleitung, die sog. last-mile, versorgt. Dadurch ergeben sich Bandbreiten von 30 bis 50 MBit für die Grundstücke im Erschließungsgebiet. Erschlossen werden dürfen nur Bereiche, die von den Netzbetreibern nicht eigenwirtschaftlich ausgebaut werden. Insbesondere in Heilsbronn liegen bisher bereits Angebote deutlich über 30 MBit vor, so dass diese Bereiche nicht im Förderverfahren zusätzlich ausgebaut werden dürfen. Auch der Nahbereich um die Hauptvermittlungsstelle darf nicht ausgebaut werden.
Die Verwaltung hat bei der Definition der Erschließungsgebiete aufgrund der bestehen Stadtratsbeschlüsse folgende Ziele verfolgt:
- möglichst gleichmäßiger Ausbau im gesamten Stadtgebiet
- vorrangig FTTC-Ausbau
- FTTH/FTTB-Ausbau nur in den Bereichen, in denen bereits eine Infrastruktur vorhanden ist bzw. durch Ausbaumaßnahmen aktuell entsteht
- keine weißen Flecke, also auch Anbindung von kleinen Ortsteilen bzw. Splittersiedlungen oder Einzelgrundstücken
- Erweiterung von bestehenden Erschließungsgebieten nur dort, wo es technisch mit einem vorhandenen Kabelverzweiger möglich ist.
Durch diese Grundsätze, die auch der Stadtrat bestätigen soll, verbleiben einzelne Grundstücke die außerhalb der Erschließungsgebiete liegen. Zu nennen ist hier insbesondere der Westhang in Weißenbronn. Diese erhalten dennoch eine deutliche Verbesserung in der Breitbandanbindung als bisher. Die Bandbreiten werden laut Auskunft der Telekom an nahezu 30 MBit heranreichen.
Mit der Bestätigung der vorbereiteten Erschließungsgebiete durch den Stadtrat wird das einstufige Auswahlverfahren gestartet. Als Auswahlkriterium wird die Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke vorgegeben. Das Auswahlverfahren muss mindestens 8 Wochen laufen. Nach Bewertung der Angebote könnten ggf. Bietergespräche nötig werden, bevor der Stadtrat vermutlich im Januar 2017 das Auswertergebnis vorgestellt bekommt und einen Vergabebeschluss fassen kann.
Die Verwaltung geht davon aus, dass wir frühestens ab März 2017 durch die Regierung von Mittelfranken eine Rückmeldung erhalten. Ein Kooperationsvertrag würde dann ab April 2017 zustande kommen und je nach Realisierungszeit, die zwischen 12 und 18 Monaten betragen kann, eine Fertigstellung bis Mitte 2018 möglich werden.