Seniorenbeirat Heilsbronn; Berufung der Mitglieder durch den Stadtrat, Abweichung von § 2 der Satzung zur Berufung eines Seniorenbeirates vom 01.07.2010
Daten angezeigt aus Sitzung:
45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 21.09.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Seniorenbeirat besteht aus 10 Mitgliedern sowie dem Seniorenbeauftragten der Stadt Heilsbronn. Nunmehr endet zum 09.10.2016 die zweite Amtszeit des Seniorenbeirates.
Im Seniorenbeirat waren folgende Mitglieder tätig: Horst Bell (1. Vorsitzender), Edeltraud Geißler (2. Vorsitzende), Beatrix Böhm (Schriftführerin), Gerhard Schwab (Kassier), Hans Butz, Elfriede Pauly, Helmut Pauly, Irmtraud Stenbeck, Werner Schlötterer, Gabriele Elsner. Die Stadt Heilsbronn spricht ihren Dank für die geleistete Arbeit aus.
Für die ausstehende Amtszeit vom 10.10.2016 bis 09.10.2019 wurde wieder im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Stadt Heilsbronn ein Wahlaufruf gestartet. Herr Bell berichtete nun mit Schreiben vom 11.08.2016 über das Ergebnis (s. RiS): Von den bisherigen 10 Mitgliedern werden Frau Edeltraud Geißler, Frau Elfriede Pauly und Herr Gerhard Schwab ausscheiden. Neu beworben haben sich Frau Mathilde Engerer, Frau Margit Schausberger und Herr Reinhard Fassel. Damit wäre die in § 2 der Satzung vorgesehene Zahl von 10 Seniorenbeiratsmitgliedern genau erfüllt. Eine Wahl, wie in der Satzung vorgesehen, erübrige sich nach Einschätzung von Herrn Bell demnach.
Auch in den letzten beiden Amtszeiten wurden die Mitglieder des Seniorenbeirates in Abweichung der Satzung vom Stadtrat berufen, weil zu wenige Kandidaten für eine Wahl zur Verfügung standen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, auch für die dritte Amtszeit eine Abweichung zu beschließen und den Seniorenbeirat durch den Stadtrat zu berufen.
Folgende Personen bilden den Seniorenbeirat in der dritten Periode:
Mitglieder:
Horst Bell (Seniorenbeauftragter)
Beatrix Böhm
Hans Butz
Gabriele Elsner
Mathilde Engerer
Reinhard Fassel
Helmut Pauly
Irmtraud Stenbeck
Werner Schlötterer
Beschluss 1
Für die dritte Amtszeit des Seniorenbeirates erfolgt folgende Abweichung von:
Der dritte Seniorenbeirat wird in Abweichung von § 2 der Satzung zur Berufung eines Seniorenbeirates vom 01.07.2010 durch den Stadtrat berufen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Stadtrat beruft die zehn genannten Personen als dritten Seniorenbeirat.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.10.2016 11:29 Uhr