Erste Änderung der Satzung zur Berufung eines Seniorenbeirates vom 01.07.2010


Daten angezeigt aus Sitzung:  45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 21.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 45. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.09.2016 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Satzung zur Berufung eines Seniorenbeirates vom 01.07.2010 sieht eine Wahl der Mitglieder des Seniorenbeirates in § 2 vor. Bisher kam es zu keiner Wahl, weil sich zu wenige Kandidaten auf den Wahlaufruf gemeldet haben und eine Wahl dadurch außer Verhältnis zu den entstehenden Kosten und Aufwand stünde. Stattdessen hat der Stadtrat eine Abweichung von § der Satzung beschlossen.
In Anbetracht der erneuten Berufung des Seniorenbeirates durch den Stadtrat für die dritte Amtszeit schlägt die Verwaltung eine Anpassung der Satzung zur Berufung des Seniorenbeirates vom 01.07.2010 vor. § 2 sollte eine abweichende Berufung durch den Stadtrat vorsehen. Damit würde Klarheit geschaffen, wobei auch künftig eine Wahl vorrangiges Ziel sein sollte.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt auf Grund der Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Erste Satzung zur Änderung der Satzung zur Berufung des Seniorenbeirates:
§ 1        Änderung einer Satzung
Die Satzung der Stadt Heilsbronn über die Berufung des Seniorenbeirates vom 01.07.2010 wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Abs. 1 wird das Wort „gewählten“ gestrichen.
2. In § 2 Abs. 2 werden die Worte „zu wählenden“ gestrichen.
3. Nach § 2 Abs. 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:
„(3) Abweichend von Absatz 2 wird der Seniorenbeirat vom Stadtrat berufen, wenn sich nicht mindestens 15 Personen zur Wahl gestellt haben.“
§ 2        In-Kraft-Treten
Diese Änderungssatzung tritt am 04.10.2016 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.10.2016 11:29 Uhr