Zuschussantrag des SV Bürglein e.V. für eine neue Zaunanlage auf dem Sportgelände
Daten angezeigt aus Sitzung:
46. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 12.10.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der SV Bürglein e.V. beantragt mit Schreiben vom 28.09.2016 einen Zuschuss zur Finanzierung einer Zaunanlage auf dem Sportgelände des SV Bürglein (s. Anlage).
Die vorliegende Kostenschätzung dieser Maßnahme beträgt insgesamt 16.305,67 €.
Bereits mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.01.2007 wurde antragsgemäß einer Bezuschussung einer Teilerneuerung der Zaunanlage zugestimmt. Seinerzeit waren die Kosten der Ausbesserungsmaßnahmen mit 6.000,00 € angenommen worden.
Die Maßnahme wurde bisher nicht in Angriff genommen, die bereit gestellten Haushaltsmittel nicht abgerufen.
Nun muss die gesamte Zaunanlage erneuert werden. Der erste Abschnitt hinter den Toren des A-Platzes wird Kosten von rd. 16.500,00 € verursachen. In den Folgejahren soll der Rest der Zaunanlage erneuert werden. Der erste Abschnitt wird mehr als die Hälfte der Kosten verursachen.
Aufgrund der Mitnutzung des Geländes durch die Grundschule Bürglein wird entsprechend dem seinerzeitigen Beschluss in Anlehnung an die Richtlinien Nr. 2 für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Sports in Sportvereinen empfohlen, für die Erneuerung der gesamten Zaunanlage einen Zuschuss in Höhe von 10 % der nachgewiesenen Kosten zu gewähren.
Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnungen.
Beschluss
Dem SV Bürglein e.V. wird zur Erneuerung der Zaunanlage eine Zuwendung in Höhe von 10 % der nachgewiesenen Ausgaben gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.10.2016 16:08 Uhr