Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 5 im Ortsteil Bürglein, nördlich "An der Friedenseiche"; a) Aufstellungsbeschluss b) Vergabe der Planungsleistungen c) Beauftragung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)


Daten angezeigt aus Sitzung:  46. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 12.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 46. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 12.10.2016 ö beschliessend 10

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 05.07.2016 (Nr. 1217) zur Baulandausweisung eines Wohngebietes „An der Friedenseiche – Lindachgasse) in Bürglein die Verwaltung beauftragt, die Baulandausweisung in zwei Etappen weiter zu verfolgen.
Nachdem zwischenzeitlich alle Grundstücke im Baugebiet B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“ verkauft oder zumindest verbindlich reserviert sind, besteht das Erfordernis, der ständigen Nachfrage nach Bauland durch Neuausweisung von Baugebieten zu begegnen. Die letzte Prognose für Heilsbronn zeigt auch eine deutlich positive Bevölkerungsentwicklung voraus. Aus Bürglein erreichen die Verwaltung regelmäßig Anfragen von Ortsansässigen, die in Bürglein Bauplätze suchen. Ein städtebauliches Erfordernis für eine Baulandausweisung kann deshalb begründet werden.
Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 5 Bürglein nördlich „An der Friedenseiche“ umfasst das Grundstück 409/0 sowie Teilflächen der FlNrn. 356, 356/1 und 405, alle Gemarkung Bürglein (siehe Anlage, Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 5 Bürglein) und liegt zwischen den Straßen „An der Friedenseiche“ und „Lindachgasse“ in Bürglein.
Im Flächennutzungsplan ist dieses Grundstück als Ackerfläche ausgewiesen. Im Parallelverfahren ist deshalb eine Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan (FNP/LP) erforderlich. Künftig soll das Grundstück als Wohnbaufläche ausgewiesen werden.
Zunächst ist eine Entwurfsplanung zu erstellen und die vorhandene Entwässerung dahingehend zu prüfen, ob das geplante Baugebiet angeschlossen werden kann. Weiterhin ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) in Auftrag zu geben. Auf dem Grundstück befindet sich südlich eine Hecke, die als Biotop kartiert ist. Im Rahmen der Grünordnung und saP ist hierauf speziell ein Augenmerk zu legen.
Es wurden die erforderlichen Honorarangebote eingeholt (s. Anlagen).
Die Verwaltung schlägt vor, die Aufstellungsbeschlüsse für die Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan zu fassen und die erforderlichen Planungsleistungen für die Änderung des FNP/LP und des Bebauungsplanes zu beauftragen.

Beschluss 1

a) Der Stadtrat beschließt zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Heilsbronn sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 5 Bürglein nördlich „An der Friedenseiche“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Beschluss 2

b) Für die notwendigen Planungsarbeiten für die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan sowie für die Aufstellung des Bebauungsplanes B 5 Bürglein nördlich „An der Friedenseiche“ ist das Ingenieurbüro Christofori und Partner entsprechend dem Angebot vom 23.09.2016 zu beauftragen.
Christofori und Partner entsprechend dem Zusatzangebot vom 04.10.2016 zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Beschluss 3

c) Für die Durchführung der erforderlichen speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung ist Dipl.-Biologe Ulrich Meßlinger aus Flachslanden entsprechend dem Angebot vom 14.09.2016 zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Beschluss 4

d) Für die Vorentwurfsplanung für die Abwasseranlage und Verkehrsanlage ist das Ingenieurbüro Christofori und Partner entsprechend dem Zusatzangebot vom 04.10.2016 zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Datenstand vom 31.10.2016 16:08 Uhr