Liebe Bürgerinnen und Bürger. Als Ihr erster Bürgermeister setze ich mich mit ganzem Herzen für Sie ein. Nachfolgend Informationen zum Thema Straßenausbaubeitragssatzung (ABS):
Meine Mail an das LRA Ansbach vom 04.10.2016 zur ABS:
Sehr geehrte Herren,
wie Sie aus unserem bisherigen Schriftverkehr u.a. von/mit Herrn Regierungsdirektor Lammel, Herrn Regierungsamtmann Herbert Vogel, Herrn Walter Weiß wissen, ist die Straßenausbaubeitragssatzung (ABS) der Stadt Heilsbronn ein heftiger negativer Diskussionspunkt. Dieses Thema wird auch von anderer Seite immer wieder ins Spiel gebracht.
Seit 2008 bin ich 1.Bürgermeister der Stadt Heilsbronn und es liegt mir sehr daran, dass unsere Bevölkerung/Beitragszahler möglichst von kostenintensiven Belastungen wie ABS nicht bzw. nicht zu stark belastet werden. Weiter soll der Standort Heilsbronn wegen kostenspieliger Satzungen nicht zu stark belastet werden.
Aus Ihren bisherigen Schreiben ist zu erkennen, dass u.a. die ABS-Satzung in Heilsbronn schon seit 1996 umgesetzt wird und eben ein großer Teil der entsprechenden Bevölkerung (Gleichbehandlung) wegen der ABS mit Beitragszahlungen bereits herangezogen wurde.
Da in den nächsten Wochen Gespräche mit dem Stadtrat auch über Investitionen anstehen bitte ich um Mitteilung, ob die uns in Ihren Schreiben mitgeteilten Sachstände, v.a. dass die Straßenausbaubeitragssatzung (ABS) in Heilsbronn nicht abgeschafft werden kann, weiterhin gelten.
Für eine Antwort bis zum 12. Oktober 2016 bin ich sehr verbunden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jürgen Pfeiffer
Antwort – in Auszügen – des LRA Ansbach vom 07.10.2016 (vollständige Mail liegt in den Fraktionsmappen zur Einsicht):
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pfeiffer,
wir danken für Ihre nachstehende E-Mail vom 4. Oktober 2016.
Sie teilen uns dort mit, dass Sie Ihre Bevölkerung/Beitragszahler und den Standort Heilsbronn vor kostenintensiven Belastungen wie z. B. durch die Straßenausbaubeitragssatzung (ABS) und anderen kostenspieligen Satzungen schützen möchten.
Im Vorfeld Ihrer anstehenden Gespräche mit dem Stadtrat bitten Sie uns um Mitteilung, ob die in unseren Schreiben an die Stadt Heilsbronn mitgeteilten Sachstände, v. a. dass die ABS in Heilsbronn nicht abgeschafft werden kann, weiterhin gelten.
Zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen wie folgt antworten:
Es haben sich bezüglich unserer Meinung, dass die Stadt Heilsbronn ihre ABS nicht abschaffen kann, keine neuen Erkenntnisse ergeben. Wir erinnern hierzu vor allem an unsere Schreiben vom 20.11.2014 und 21.07.2015 sowie an unsere E-Mails vom 09.02.2016, 01.03.2016 und vom 12.04.2016. Des Weiteren verweisen wir noch auf die Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) (…) vom 11.12.2014, (…) 03.03.2016 (…), die unsere Rechtsauffassung bestätigen (…).
Die Änderung des KAG zum 01.04.2016 hat für die Stadt Heilsbronn aus unserer Sicht auch keine für den Vollzug erstrebenswerten Neuerungen ergeben. (…) Im Ergebnis wird es durch die wiederkehrenden Beiträge weder für die Gemeinde einfacher noch langfristig für die Betroffenen günstiger, sondern es wird eben nur anders.“
(…) Deshalb ist die Einführung von WKB auch aus unserer Sichtweise wohl eher für diejenigen Kommunen zu empfehlen, die bis dato noch keine ABS hatten oder diese nicht zu vollziehen gewillt waren.
(…)
Mit freundlichen Grüßen Herbert Vogel
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Als Instrument gelten weiterhin die Billigkeitsregeln zu Gunsten der Beitragszahler, welche die Stadt bereits anwendet
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Dient zur Kenntnis.