Information über die Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung
Daten angezeigt aus Sitzung:
48. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 26.10.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung wurde in der Vergangenheit mehrfach im Stadtratsgremium behandelt, z. B. Stadtrat am 13.07.2005 (Nr. 1253), Stadtrat vom 24.02.2010 (Nr. 961). Die Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung für den ruhenden und fließenden Verkehr wurde jeweils nicht weiter verfolgt.
Gleichwohl wird die Verwaltung fortlaufend von Bürgern über Geschwindigkeitsverstöße in den verschiedensten Stadt(teil)bereichen informiert und gebeten, dort für eine Reduzierung der Geschwindigkeiten bzw. Einhaltung der erlaubten Geschwindigkeit Sorge zu tragen. Auch der ruhende Verkehr, insbesondere im Bereich der Innenstadt, ist ein Dauerthema. Die Verwaltung hat hier jedoch nur eingeschränkt Handlungsmöglichkeiten und muss auf die Polizei verweisen. Die dortigen Kapazitäten lassen jedoch keine durchgehende und auf Dauer abgezielte Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet zu.
Die Verwaltung hat deshalb erneut Angebote von entsprechenden Firmen eingeholt und sich beraten lassen. Es war geplant, das Thema erneut dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Abgewartet wird nun ein Projekt des Citymanagements mit der Realschule Heilsbronn, die im Rahmen eines Schulprojektes die Parksituation in der Innenstadt, insbesondere hinsichtlich der Dauerparker, feststellen wollten. Das Projektziel war für Dezember 2016 festgelegt. Wegen der Sperrung der Badstraße und dem damit einhergehenden erhöhten Verkehr in der Innenstadt wurde das Projekt auf das Frühjahr 2017 verschoben.
Die Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung sollte deshalb nach Meinung der Verwaltung auch weiter zurückgestellt bleiben, bis die Projektergebnisse vorliegen.
Datenstand vom 24.11.2016 09:48 Uhr