Festlegung Vorverkaufszeitraum, Ermäßigungssatz für Freibadsaison 2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  52. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 07.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 52. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 07.12.2016 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Gemäß der Gebührensatzung für die Benutzung des städtischen Freibades in der Fassung vom 25.11.2015 werden nach § 2 Nr. 6 der Vorverkaufszeitraum und der Ermäßigungssatz der Saisonkarten vom Stadtrat bzw. einem seiner Ausschüsse fest gelegt und ortsüblich bekannt gemacht.
In seiner Sitzung vom 11.11.2015 (Beschluss Nr. 82) hat der Haupt- und Finanzausschuss der Verkürzung des Vorverkaufszeitraumes auf vier Wochen zugestimmt, dieser soll jährlich von Mitte Dezember bis Mitte Januar des darauffolgenden Jahres stattfinden.
Für den Vorverkauf der Saisonkarten ist somit noch ein Ermäßigungssatz festzulegen.

Beschluss

Der Stadtrat setzt den Vorverkaufszeitraum für die Badesaison 2017 vom 12.12.2016 bis 16.01.2017 fest. Im Vorverkaufszeitraum werden die Saisonkarten für das Freibad unverändert mit einer Ermäßigung von zehn Prozent der in der Gebührensatzung enthaltenen Preise verkauft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2016 15:10 Uhr