Antrag auf Erweiterung der kath. KiTa St. Otto durch das Kath. Pfarramt Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 21.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 53. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.12.2016 ö beschliessend 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 27.04.2016 (Nr. 1082) den Bedarf für den Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte festgestellt. Dieser Feststellung lag eine Bedarfsberechnung und Prognose der Verwaltung zugrunde. Die Anmeldungen und Platznachfragen, insbesondere für Krippenplätze, ergaben einen Bedarf von 3 neuen Gruppen. Der Bedarf für die vierte Gruppe ergibt sich aus der Prognose bezüglich der Bauentwicklung in Heilsbronn und den dadurch resultierenden Zuzug, u. a. auch von Kindergartenkindern.
In den vorausgegangenen Trägerrunden (28.09.2015, 15.03.2016) mit den kirchlichen Trägern wurde das Erfordernis für eine Erweiterung der Platzkapazitäten dargestellt. Die kirchlichen Träger erklärten hierbei jeweils, dass sie selbst keine eigene Kindertagesstätte erweitern oder neu errichten wollen. Auf die schriftliche Nachfrage der Verwaltung vom 20.04.2016 erklärte lediglich die Diakonie Heilsbronn, dass sie eine Betriebsträgerschaft übernehmen wollen, welche mit Befassung im Stadtrat am 08.06.2016 (Nr. 1164) abgelehnt wurde. Seitens des kath. Trägers erfolgte keine Reaktion oder Stellungnahme zur Anfrage vom 20.04.2016.
Mit Schreiben vom 23.11.2016 (s. Anlage) stellte das Kath. Pfarramt Heilsbronn nunmehr einen Antrag, einer geplanten Erweiterung zuzustimmen und die erforderlichen Voraussetzungen für eine kommunale und staatliche Förderung zu schaffen.
Die Verwaltung bedankt sich für das Schreiben vom 23.11.2016 wegen der Planung des kath. Pfarramtes. Zunächst muss jedoch vorrangig der festgestellte Bedarf durch den städtischen Neubau (z. Zt. Baukosten von ca. 2,45 Mio. EUR) der Kindertagesstätte Peter Pan gedeckt werden. Die im Bau befindliche Erweiterung der städtischen Kindertagesstätte ist dann noch nicht voll ausgelastet, weil sich der prognostizierte Zuzug erst im Laufe des Jahres 2017/2018 wohl ergeben wird. Erst bei einem übersteigenden Bedarf wäre ein weiterer Ausbau der Angebote aller Träger anzugehen bzw. aus Kostengründen auszuschreiben. Die Verwaltung wird fortlaufend unter Abstimmung der Anmeldungen bei allen Kindertagesstätten, den künftigen Bedarf so rechtzeitig feststellen, dass eine Erweiterung der Kindertagessstätten-Angebote auch möglichst zeitgerecht fertiggestellt werden können. Ein Defizit zu Lasten der Stadt Heilsbronn ist möglichst auszuschließen.
Der Verwaltung sind u. a. Beschwerden (auch schriftlich) wegen der jetzt schon beengten Verkehrssituation bei der Kindertagesstätte St. Otto bekannt. Bei einer künftigen Erweiterung sollte dies beachtet werden. Ein Vorschlag seitens des kath. Pfarramtes hierzu wäre hilfreich.
Das vorhandene Grundstück St. Otto scheint bisher sicherlich in seiner Kapazität gut ausgereizt. Inwieweit eine Aufstockung oder ein Anbau des Gebäudes u. a. technisch realisierbar sind, kann seitens der Verwaltung nicht eingeschätzt werden; Pläne dazu liegen uns bisher nicht vor, auch um Abstandsflächen etc. prüfen zu können. Nötige Angaben und konkrete Planungen wären dann vorzulegen.
Die bereits dargestellte Situation lässt das Naheliegende offen, einen Bau bzw. Erweiterung der katholischen Kindertagesstätte z. B. auf dem sog. Sondergebiet Schule / Kirche in der Nähe des bestehenden kath. Pfarramtes zu verwirklichen. Damit würde wohl auch die verkehrliche Situation deutlich verbessert.
Zur Beratung und Beschlussfassung.

Beschluss

Der Stadtrat regt an, wenn Bedarf für eine Erweiterung des Kindertagesstätten-Angebotes besteht, auch andere Träger, u. a. wegen Kostengründen, anzufragen.
Unabhängig davon wird das kath. Pfarramt gebeten, auch die im Sachvortrag der Verwaltung angesprochenen offenen Punkte entsprechend aufzugreifen und dem Stadtrat schriftlich mitzuteilen, um den Antrag vom 23.11.2016 weiter behandeln zu können.
Die örtlichen Kindertagesstättenträger werden früher als geplant, bereits im Januar 2017, zum Abgleich der Bedarfszahlen eingeladen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 18.01.2017 09:03 Uhr