Bauantrag Zehnder Peter, Bürgleiner Straße 17, 91560 Heilsbronn
Wiederaufbau einer Schlepphalle auf Fl.Nr. 169, Gemarkung Bonnhof, Bürgleiner Straße
Daten angezeigt aus Sitzung:
32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.04.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller beantragt den Wiederaufbau einer Schlepphalle. Die Halle soll mit den Außenmaßen 24,40 m x 32,60 m (ca. 800 m²) errichtet werden.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes angemerkt:
Das Bauvorhaben li
egt gemäß dem Flächennutzungsplan der Stadt Heilsbronn in einer Ackerfläche. Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Außenbereich.
Die Zufahrt ist über einen ausgebauten Feldweg ausreichend gesichert.
Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb. Eine Privilegierung des Vorhabens nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB wird von der Stadtverwaltung angenommen.
Die Privilegierung wird durch das Landratsamt Ansbach nochmals geprüft.
Der betroffene Grundstücksnachbar hat die Bauunterlagen unterzeichnet.
Bauplanungsrechtliche Belange, die dem Vorhaben entgegenstehen, sind nicht ersichtlich. Die Darstellung im Flächennutzungsplan als Ackerfläche steht dem Vorhaben nicht entgegen. Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dürfte zwar vorliegen, jedoch nicht in dem Maße entgegenstehen, dass das Vorhaben angesichts der Privilegierung unzulässig wäre.
Da keine bauplanungsrechtlichen Belange entgegenstehen, ist das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Dem Bauantrag des Herrn Peter Zehnder zur Errichtung einer Schlepphalle auf Fl.Nr. 169, Gemarkung Bonnhof, wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.04.2016 08:48 Uhr