Bauleitplanung Stadt Windsbach; Bebauungsplan "Erweiterung Gewerbegebiet Am Dechendorfer Weg" und 6. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans; Frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.04.2016 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Anlass für die Bauleitplanung der Stadt Windsbach ist, dass die Fa. Schneider Bauelemente, ansässig in Veitsaurach, im bestehenden Gewerbegebiet einen Flächenbedarf für die betriebliche Erweiterung angemeldet hat. Um eine Erweiterungsmöglichkeit zu schaffen, soll das Gewerbegebiet um ca. 1,03 ha erweitert werden. Zeitgleich soll der Flächennutzungsplan und die darin enthaltene Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft mit Nutzung Grünland in eine gewerbliche Baufläche geändert werden.

Bei der „Erweiterung des Gewerbegebietes Am Dechendorfer Weg“ einschließlich der Ausgleichsflächen und der 6. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes sind Belange der Stadt Heilsbronn nicht betroffen.

Seitens der Stadt Heilsbronn bestehen daher keine Einwendungen .

Beschluss

Einwendungen zur „Erweiterung des Gewerbegebietes Am Dechendorfer Weg“ und der 6. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nicht vorgetragen. Eine Wiedervorlage im Rahmen der zweiten Auslegung soll im Bau- und Umweltausschuss nur erfolgen, wenn sich zur frühzeitigen Beteiligung wesentliche Änderungen ergeben sollten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.04.2016 08:48 Uhr