Feuerwehrgerätehaus Heilsbronn; Beschluss zur Sanierung der Toilettenanlagen im EG des Verwaltungsbaus


Daten angezeigt aus Sitzung:  33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.04.2016 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Antrag von Herr 1. Kdt Ulherr für die Sanierung der o.g. WC Anlagen:
Zum Sachverhalt:
Im Zuge der Sanierungsarbeiten wurde die Rohrleitung im Bereich der WC Anlage im Erdgeschoss geprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass in den Wasser- und Abwasserleitung altersbedingt starke Ablagerungen (Wasserzuleitung) aufgetreten und Korrosionsspuren vorhanden sind.
Abwasserseitig ist durch Herrn Ulherr mitgeteilt worden, dass seit zwei Jahren ein Urinal verstopft sei. Aus welchen Gründen auch immer, konnte dieses nicht zum Laufen gebracht werden.
Das andere Urinal macht auf Nachfrage beim Kommandanten auch schon Schwierigkeiten.
Aus Sicht der IGA sollte die Problematik angegangen werden und die Empfehlung die beiden WC Räume in die Sanierung mit einzubeziehen.
Die Kosten für die Sanierung mit Einrichtungsgegenständen, abwasser- und bewässerungsseitige Verrohrung und die Installationswände (Trockenbau) mit den Bausteinen für die Einrichtungsgegenstände inkl. Fliesen- und Putzarbeiten liegen nach Kostenschätzung bei rund 24.400,-- € Brutto.
Diese Kosten sind bisher im Vermögenshaushalt nicht berücksichtigt.
Hinweis:
Siehe Stadtratssitzung TOP 3 – Feuerwehrgerätehaus Heilsbronn; Beschluss über ergänzende Maßnahmen am Bestandsbau.

Beschluss

Das Gremium hat sich bei der Begehung ein Bild über eine evtl. Notwendigkeit zur Sanierung der Toilettenanlagen im EG Verwaltungsbaus bilden können.
Dem Gremium zur Beratung und Beschlussfassung unterbreitet:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass die Kosten für die Sanierung mit Einrichtungsgegenständen, abwasser- und bewässerungsseitige Verrohrung und die Installationswände (Trockenbau) mit den Bausteinen für die Einrichtungsgegenstände incl. Fliesen- und Putzarbeiten in die Sanierung aufzunehmen sind. Die entsprechenden Mittel sind im Vermögenshaushalt bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2016 08:44 Uhr