Bauleitplanung Stadt Windsbach; Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan "Wohnbauflächen Badstraße - Bauabschnitt 1"; frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.04.2016 ö 4.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Durch die Bauleitplanung sollen neue Wohnbauflächen geschaffen werden, um dem aktuellen Bedarf gerecht zu werden. Mit der Ausweisung der Siedlungsflächen soll der Zeitraum bis zur Möglichkeit der tatsächlichen Entwicklung der angestrebten Innenentwicklungsmöglichkeiten überbrückt werden und gleichzeitig die Stadt Windsbach als attraktiver Wohn-, Lebens- und Arbeitsort erhalten werden.

Festgesetzt werden soll ein allgemeines Wohngebiet (WA). Der Geltungsbereich umfasst ca. 4,4 ha. Seitens der Verwaltung werden keine negativen Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn gesehen. Einwendungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sollten daher nicht vorgetragen werden.

Beschluss

Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohnbauflächen Badstraße – Bauabschnitt 1“ der Stadt Windsbach besteht Einverständnis. Einwendungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung werden nicht vorgetragen. Eine Wiedervorlage im Rahmen der zweiten Auslegung soll nur erfolgen, wenn sich wesentliche Änderungen ergeben sollten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2016 08:44 Uhr