Bauleitplanung Stadt Windsbach; Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan "Wohnbauflächen Badstraße - Bauabschnitt 2"; frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.04.2016 ö 4.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Hierbei handelt es sich um die Erweiterung des Wohnbaugebietes „Wohnbauflächen Badstraße – Bauabschnitt 1“. Auch hier soll ein allgemeines Wohngebiet (WA) mit ca. 4,2 ha entstehen. Zusammen mit dem Bauabschnitt 1 umfassen die neu ausgewiesenen Bauflächen insgesamt ca. 8,6 ha. Lt. Begründung des Bebauungsplanentwurfs zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die neu ausgewiesenen Flächen des Abschnitts 1 den derzeitigen Bedarf nicht decken können.

Trotz der Größe der neuen Wohnbauflächen werden negative Auswirkungen für die Stadt Heilsbronn auch hier nicht gesehen. Einwendungen sollten daher auch in diesem Verfahren nicht vorgetragen werden.

Beschluss

Mit dem Vorentwurf der Bebauungsplans „Wohnbauflächen Badstraße – Bauabschnitt 2“ der Stadt Windsbach besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nicht vorgetragen. Eine erneute Vorlage im Rahmen der zweiten Auslegung soll im Gremium nur erfolgen, wenn sich wesentliche Änderungen ergeben sollten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2016 08:44 Uhr