Antrag Groner Norbert und Eveline, Am Zenterling 14 b, 91560 Heilsbronn
Isolierte Befreiung hinsichtlich Einzäunung des Grundstücks Fl.Nr. 61/65, Gemarkung Weiterndorf, Am Zenterling 14 b
Daten angezeigt aus Sitzung:
35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.06.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller beantragen die Einzäunung des Grundstückes zur Straße mit einem Metallzaun mit einer Höhe von 1,10 m. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 3, 1. Änderung.
Begründet wird der Antrag damit, dass die Antragsteller in einem verkehrsberuhigten Bereich wohnen und einen Hund haben. Mit einer Einzäunung würde zur Sicherheit der spielenden Kinder beigetragen werden. Ferner spielen Kinder auf dem Garagenvorplatz und stellen Spielgeräte dort ab. Beim Öffnen der Garage von Innen besteht für die Kinder eine Verletzungsgefahr. Außerdem wird unterbunden, dass Lieferfahrzeuge oder fremde Fahrzeuge den Garagenvorplatz als Parkfläche nutzen.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die Einfriedung ist grds. verfahrensfrei (< 2 m). Da jedoch Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht eingehalten werden, ist eine isol. Befreiung notwendig.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 3, 1. Änderung, sind Einfriedungen bis zu einer Höhe von 0,80 m zulässig. Als Material wäre Holz zulässig.
Aus Sicht der Verwaltung kann der Abweichung unter Berücksichtigung der Festsetzungen im Bebauungsplan und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange
zugestimmt werden. Ähnliche Fälle (Metallzäune) liegen im Bebauungsplan bereits vor.
Beschluss
Für die Einfriedung des Grundstücks FlNr. 61/65, Gemarkung Weiterndorf, wird Herrn und Frau Norbert und Eveline Groner eine isol. Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B I hinsichtlich der Zaunhöhe (1,10 m) und dem Material (Metall) erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.07.2016 08:49 Uhr