Bauvoranfrage Sitzmann Sabrina / Richter Wolfgang, Göddeldorf 8, 91560 Heilsbronn Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 320, Gemarkung Seitendorf, Göddeldorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.06.2016 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In den eingereichten Antragsunterlagen wird die Errichtung eines Einfamilienhauses an der Ortseinfahrt von Göddeldorf dargestellt.
In den Antragsunterlagen einer Bauvoranfrage ist eine konkrete Fragestellung zu formulieren, die im Rahmen des Vorbescheids entschieden werden soll. Eine dementsprechende Frage wurden den Antragsunterlagen nachträglich beigefügt.
Es wird um Klärung der Frage gebeten, ob das Vorhaben an der Stelle zulässig ist.

Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Die Abgrenzung, ob das dargestellte Vorhaben im Innen- oder Außenbereich liegt, gestaltet sich schwierig, die Verwaltung nimmt eine Innenbereichslage an. Das Vorhaben fügt sich in diesem Fall in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist genehmigungsfähig. Da bauplanungsrechtliche Versagungsgründe nicht vorliegen und die Erschließung gesichert ist, ist das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Mit dem Landratsamt Ansbach wurde zur Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich Kontakt aufgenommen. Es wurde mitgeteilt, dass für das Grundstück eine Innenbereichslage angenommen werden kann. Auch das rückwärtig verlaufende Gewässer kann als natürliche, topographische Geländeeigenschaft als Abgrenzungsmerkmal herangezogen werden (ähnlich wie Bahnlinien, markante Straßen, etc.).

Die Antragsteller haben ferner eine Anfrage an die Stadt Heilsbronn gerichtet, ob städtische Flächen zur Verfügung stehen, um das Milchhäuschen am Ortseingang Göddeldorfs zu verlegen. Hintergrund ist, dass die Antragsteller das vor dem Baugrundstück gelegene kleine Grundstück erwerben möchten, um hierüber Zufahrt zum Baugrundstück zu nehmen. Das Grundstück steht derzeit im Eigentum des Feuerwehrvereins Göddeldorf.
Diese Anfrage hat keinen Einfluss auf das Baugenehmigungsverfahren. Die baurechtlich geforderte Erschließung für das Baugrundstück ist gesichert, wie die Zufahrt von der öffentlichen Verkehrsfläche auf dem Baugrundstück ausgestaltet wird, bleibt vorliegend den Bauherrn überlassen. Sollte ein Grunderwerb durch die Antragsteller nicht erfolgen, könnte ggf. die Zufahrt auf dem Grundstück geändert werden.
Es ist darauf hinzuweisen, dass gegenüber dem Baugrundstück die Gemeindeverbindungsstraße von Müncherlbach mit erheblichem Längsgefälle in die Kreisstraße einmündet. Bei stärkeren Regenereignissen ist eine Überflutung des Grundstücks nicht auszuschließen. Dem Antragsteller ist daher zu empfehlen im Rahmen der Eingabeplanung geeignete Schutzmaßnahmen vorzusehen.
Weiterhin grenzt die Schwabach im Süden an das Baugrundstück an. Im Lageplan ist zwar die Linie für das Hundertjährige Hochwasser dargestellt, jedoch keine Quelle genannt, die diese Eintragung bestätigt. Ein Hinweis an das Landratsamt Ansbach zur Überprüfung der Angaben sollte erfolgen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage von Herrn Richter und Frau Sitzmann für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 320, Gemarkung Seitendorf, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2016 08:49 Uhr