Bauvoranfrage Schreiber Tanja und Florian, Quellweg 11, 91560 Heilsbronn Neubau eines Einfamilienhauses und einer Doppelgarage auf Fl.Nr. 70, Gemarkung Weißenbronn, Talstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.06.2016 ö beschliessend 1.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit der eingereichten Bauvoranfrage möchten die Antragsteller die Frage klären lassen, ob das angegebene Grundstück mit einem Einfamilienhaus und einer Doppelgarage bebaut werden darf.

Seitens der Verwaltung wird Folgendes angemerkt:
Das Grundstück befindet sich im Innenbereich, ein Bebauungsplan liegt nicht vor.
Ein Einfamilienhaus, d.h. eine Wohnnutzung mit den beschriebenen Maßen von 9 x 12 m fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.
Der Bauvoranfrage ist daher zuzustimmen.
Ein Antrag auf Absehen von der Nachbarbeteiligung gemäß Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 der BayBO wurde gestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich auf den Nachbargrundstücken ein Kinderspielplatz sowie das Dorfgemeinschaftshaus befindet und das Baugrundstück daher geräuschbelastet ist. Die sich aus den umliegenden Grundstücken ergebenden Immissionen sind zu tolerieren.
Weiterhin grenzt das Weißenbronner Bächlein am Baugrundstück an. Es wird darauf hingewiesen, dass hierdurch der Boden sehr feucht sein könnte. Bezüglich einer Hochwassergefährdung sollte ggf. das Wasserwirtschaftsamt Ansbach beteiligt werden. Ein entsprechender Hinweis an das Landratsamt Ansbach soll der gemeindlichen Stellungnahme beigefügt werden.

Beschluss

Der Bauvoranfrage der Eheleute Schreiber bzgl. eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 70, Gemarkung Weißenbronn, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2016 08:49 Uhr