Antrag Fuckerer Werner, Müncherlbach 75, 91560 Heilsbronn Isolierte Befreiung hinsichtlich der Einfriedung des Grundstücks Fl.Nr. 17/13, Gemarkung Müncherlbach, Müncherlbach 75


Daten angezeigt aus Sitzung:  35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.06.2016 ö beschliessend 1.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller beabsichtigen die Einfriedung Ihres Grundstücks entlang der Straße abweichend von der Satzung des Bebauungsplanes B 1 „Müncherlbach – West“. Es wird deshalb ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen hinsichtlich Zaunhöhe und Material gestellt.
Zulässig sind Maschendraht- oder Holzlattenzäune mit max. 1,00 m Höhe.
Geplant ist ein Stabgitterzaun oder evtl Holzzaun mit einer Höhe von ca. 1,30 m bis 1,50 m.
Die Antragsteller haben nach eigenen Angaben drei Hunde und möchten mit dem Zaun ein Herauslaufen auf die Straße verhindern.
Ohne die Festsetzungen des Bebauungsplanes wäre eine Einfriedung bis 2,00 m Höhe nach der BayBO verfahrensfrei.
Der direkt angrenzende Nachbar hat dem Vorhaben zugestimmt.
Aus Sicht der Verwaltung kann der Abweichung unter Berücksichtigung der Festsetzungen im Bebauungsplan und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange zugestimmt werden.
Hinweis:
Die vorhandene Einfriedung wurde auf städtischem Grund errichtet! Der neue Zaun ist zurückversetzt auf der Grundstücksgrenze zu errichten.

Beschluss

Für die Einfriedung des Grundstücks Fl.Nr. 17/1 3, Gemarkung Müncherlbach, wird Herrn Werner Fuckerer  eine isol. Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 1 hinsichtlich der Zaunhöhe (1,30 m bis 1,50 m) und dem Material (Metall) erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2016 08:49 Uhr