Antrag Fuckerer Werner, Müncherlbach 75, 91560 Heilsbronn
Isolierte Befreiung hinsichtlich der Einfriedung des Grundstücks Fl.Nr. 17/13, Gemarkung Müncherlbach, Müncherlbach 75
Daten angezeigt aus Sitzung:
35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.06.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller beabsichtigen die Einfriedung Ihres Grundstücks entlang der Straße abweichend von der Satzung des Bebauungsplanes B 1 „Müncherlbach – West“. Es wird deshalb ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen hinsichtlich Zaunhöhe und Material gestellt.
Zulässig sind Maschendraht- oder Holzlattenzäune mit max. 1,00 m Höhe.
Geplant ist ein Stabgitterzaun oder evtl Holzzaun mit einer Höhe von ca. 1,30 m bis 1,50 m.
Die Antragsteller haben nach eigenen Angaben drei Hunde und möchten mit dem Zaun ein Herauslaufen auf die Straße verhindern.
Ohne die Festsetzungen des Bebauungsplanes wäre eine Einfriedung bis 2,00 m Höhe nach der BayBO verfahrensfrei.
Der direkt angrenzende Nachbar hat dem Vorhaben zugestimmt.
Aus Sicht der Verwaltung kann der Abweichung unter Berücksichtigung der Festsetzungen im Bebauungsplan und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange zugestimmt werden.
Hinweis:
Die vorhandene Einfriedung wurde auf städtischem Grund errichtet! Der neue Zaun ist zurückversetzt auf der Grundstücksgrenze zu errichten.
Beschluss
Für die Einfriedung des Grundstücks Fl.Nr. 17/1
3, Gemarkung Müncherlbach, wird Herrn Werner Fuckerer eine isol. Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 1 hinsichtlich der Zaunhöhe (1,30 m bis 1,50 m) und dem Material (Metall) erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.07.2016 08:49 Uhr