Bauleitplanung der Gemeinde Neuendettelsau; Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 30 "Bauhof - Wertstoffhof"


Daten angezeigt aus Sitzung:  38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.07.2016 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Gemeinde Neuendettelsau beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich des bestehenden Bauhofes (s. Anlage).

Die Planung ist erforderlich geworden, um den baulichen Bestand des Bauhofgeländes, das historisch aus dem ehemaligen Bahnhof der Muna entstanden ist und später um den Wertstoffhof erweitert wurde, planungsrechtlich im Außenbereich abzusichern und eine weitere Entwicklung des Areals als Gemeinbedarfsfläche zu ermöglichen.

Da die Gebäude des Bauhofs und des Wertstoffhofes bereits vorhanden sind, besteht keine Planungsalternative.

Die Stadt Heilsbronn wurde nach § 4 Abs. 1 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB am Verfahren frühzeitig beteiligt.

Negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche oder auf der Stadt Heilsbronn zugewiesene Funktionen der Raumordnung sind durch die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht ersichtlich. Einwendungen sollten daher nicht vorgetragen werden.

Beschluss

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Bauhof – Wertstoffhof“ der Gemeinde Neuendettelsau besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nicht vorgetragen. Eine Wiedervorlage im Bau- und Umweltausschuss soll im Rahmen der öffentlichen Behördenbeteiligung nur erfolgen, wenn sich wesentliche Änderungen in der Planung ergeben sollten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.09.2016 10:02 Uhr