Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde der beabsichtigten Bauleitplanung der Stadt Stein durch die Stadt Heilsbronn nicht zugestimmt. Das Verfahren war bereits Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung des Bau- und Umweltausschusses v. 17.02.2016.
Die Stadt Heilsbronn wird nun im Rahmen der zweiten Auslegung beteiligt.
Ausgewiesen werden soll ein Sondergebiet für die Errichtung eines Gartenmarktes mit max. 6.500 m² Verkaufsfläche.
Die ablehnende Haltung der Stadt Heilsbronn begründet sich mit dem zu erwartenden Kaufkraftabzug durch den neu ausgewiesenen Gartenmarkt direkt an der Bundesstraße 14 und die zugelassenen innenstadtrelevanten Sortimente.
Die Stellungnahme wurde durch den Stadtrat der Stadt Stein abgewogen. In Abwägung sämtlicher Belange werden die Einwände der Stadt Heilsbronn, insbesondere unter Beachtung der Ergebnisse der landesplanerischen Beurteilung zurückgewiesen.
Im Rahmen der Abwägung wird darauf verwiesen, dass ein vereinfachtes Raumordnungsverfahren durchgeführt wurde, in der die landesplanerische Verträglichkeit der Bauleitplanung bereits geprüft wurde. Demnach sind für die Stadt Heilsbronn durch die Baugebietsausweisung keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Die sich ergebenden „moderaten“ Umsatzlenkungen für die bestehenden Angebotsstrukturen in Heilsbronn (betreffend die Kernsortimente des geplanten Gartenmarktes) sind entsprechend der gutachterlichen Einschätzung als ökonomisch unbedenklich zu erachten und gefährden zu keiner Zeit die wettbewerbsstabilen Angebotsstrukturen in Heilsbronn.
Das Abwägungsergebnis wurde als Anlage beigefügt.
Festzustellen ist, dass die Einwendungen der Stadt Heilsbronn im Rahmen der frühzeitigen Stellungnahme zur Kenntnis genommen wurden und in den Abwägungsvorgang eingeflossen sind.
Inhaltlich erscheint die Begründung plausibel.
Da seitens der Verwaltung keine weitergehenden Einwendungen gesehen werden, wird vorgeschlagen, im Rahmen der zweiten Auslegung keine Einwendungen mehr vorzutragen.