Antrag Ahrendt Klaus, Nelkenstraße 5 d, 91560 Heilsbronn
Isolierte Befreiung bezüglich Überdachung von Stellplätzen auf Fl.Nr. 316/33, Gemarkung Heilsbronn, Nelkenstraße 5 c und 5 d
Daten angezeigt aus Sitzung:
39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.09.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant die Überdachung von zwei bestehenden Stellplätzen auf Fl.Nr. 316/33, Gemarkung Heilsbronn, Nelkenstraße 5 c und 5 d.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. B 7 I südlich der Nürnberger Straße.
Die Errichtung des Carports wäre mit seinen Abmessungen von 5,00 m x 5,00 m nach der BayBO verfahrensfrei.
Der Grenzabstand von 1,50 m zur Straße wird eingehalten.
Da jedoch die Baugrenze im Südosten um ca. 1 bis 2 m überschritten wird, ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 7 I bezüglich Überschreitung der Baugrenze erforderlich.
Der direkt angrenzende Nachbar hat dem Vorhaben zugestimmt. Die Grundstücksnachbarn und Miteigentümer, deren Unterschriften fehlen, werden mittels Ausfertigung der isolierten Befreiung von dem Vorhaben in Kenntnis gesetzt.
Wegen der Überbauung von bestehenden Versorgungsleitungen der Stadtwerke Heilsbronn ist vor Baubeginn eine Einweisung durchzuführen. Eine eventuelle Umverlegung erfolgt auf Kosten des Antragstellers.
Aus Sicht der Verwaltung kann der Abweichung unter Berücksichtigung der Festsetzungen im Bebauungsplan und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange zugestimmt werden.
Beschluss
Für die geplante Überdachung von zwei bestehenden Stellplätzen auf Fl.Nr. 316/33, Gemarkung Heilsbronn, Nelkenstraße 5 c und 5 d wird eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 7 I südlich der Nürnberger Straße hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze im Südosten, erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.10.2016 08:53 Uhr